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Ablauf des Einstellungsverfahrens und Einstellungsvoraussetzungen



Die Einstellung in den höheren Justizdienst (Richter/in oder Staatsanwältin/Staatsanwalt) erfolgt in Niedersachsen auf der Grundlage des Ergebnisses eines strukturierten Einstellungsinterviews.

Mindestvoraussetzung für die Einladung zu einem Einstellungsinterview sind grundsätzlich 8,00 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können aber auch Bewerberinnen und Bewerber, die im Zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis erreicht haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit.

Das Einstellungsinterview enthält keine fachliche Prüfung. Gegenstand des Interviews sind vielmehr folgende Eigenschaften und Fähigkeiten:

- Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit

- Identifikation mit dem Auftrag der Justiz

- Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich

- Konflikt- und Entschlussfähigkeit

- Kooperationsfähigkeit

- Soziales Verständnis

- Gerechtigkeitssinn

- Verantwortungsbewusste Machtausübung.

Konnte die Interviewkommission Ihre Eignung für den höheren Justizdienst feststellen, erhalten Sie bereits unmittelbar im Anschluss an das Interview eine Einstellungszusage (vorbehaltlich der befundlosen amtsärztlichen Untersuchung und nicht zu berücksichtigender Vorstrafen).

Ein ausführliches Merkblatt des Niedersächsischen Justizministeriums sowie weitere Erläuterungen zu dem notwendigen Inhalt Ihrer Bewerbung finden Sie hier.

Für weitere Information stehen Ihnen auch die Ansprechpartner am Oberlandesgericht gerne zur Verfügung.

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