Ihre Bewerbung für das Referendariat
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bewerbung und zum Ablauf des Referendariats
Sie interessieren sich für ein Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle? Das freut uns! Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bewerbung und zum Ablauf Ihres Referendariats zusammengestellt. Das FAQ haben wir Ihnen auch noch einmal kompakt als PDF zum Download zusammengefasst.
Das Referendariat in Niedersachsen startet jedes Jahr am
- 1. März,
- 1. Juni,
- 1. September und
- 1. Dezember.
Die Auswahl richtet sich nach den verfügbaren Plätzen. Zu jedem Einstellungsdurchgang stellt der Haushaltsgesetzgeber in Niedersachsen unterschiedlich viele – im Durchschnitt etwa 75 – Plätze für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle zur Verfügung. Von diesen werden
- mindestens 55 Prozent nach der Note im ersten Staatsexamen,
- höchstens 35 Prozent an Bewerberinnen und Bewerbern mit Wartepunkten und
- höchstens 10 Prozent wegen sogenannter Härtefälle
vergeben. Informationen zu den Ergebnissen vergangener Bewerbungsrunden finden Sie hier.
Ihr Referendariat absolvieren Sie in einem unserer Landgerichtsbezirke (Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade oder Verden) oder direkt beim Amtsgericht Hannover. In Ihrer Bewerbung können Sie Wünsche dazu äußern, innerhalb welcher Bezirke Sie gerne ausgebildet werden möchten.
Für jeden Ausbildungsdurchgang stehen allerdings unterschiedliche Kapazitäten zur Verfügung. Deshalb werden die einzelnen Plätze auch hier nach den oben genannten Kriterien vergeben. Falls wir Ihrem Zuweisungswunsch nicht entsprechen können, bieten wir Ihnen einen Platz bei einem möglichst nahegelegenen Gericht an.
Sie erhalten einen Grundbetrag von 90 % des höchsten nach § 58 NBesG geltenden Anwärtergrundbetrags (derzeit: etwa rund 1.700 Euro). Insgesamt sind das also etwa 1.530 Euro monatlich.
1. Onlineantrag ausfüllen
- ausdrucken
- ausfüllen
- unterschreiben
- zusammen mit folgenden Unterlagen
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das 1. Staatsexamen
- Lebenslauf
- Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde - und per Post an folgende Adresse senden:
Oberlandesgericht Celle
- Referendarabteilung -
Schlossplatz 2
29221 Celle
Es ist nur eine amtliche Beglaubigung durch das Prüfungsamt selbst, durch eine Kommune bzw. Gemeinde oder einen Notar ausreichend.
Ja, Sie können sich frühestens fünf Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin bewerben. Ihre Unterlagen müssen spätestens zwei Monate davor vollständig vorliegen.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Bewerbungsschluss eine Rückmeldung von uns.
Sie können sich beim Oberlandesgericht Celle und parallel auch bei den Oberlandesgerichten Braunschweig und Oldenburg bewerben.
Innerhalb einer Woche nach Erhalt des Einstellungsangebots müssen Sie uns mitteilen, ob Sie den Platz annehmen möchten. Nach Ablauf der Frist bieten wir den Platz einer anderen Bewerberin oder einem anderen Bewerber an. Die Fristen können sich im Nachrückverfahren verkürzen.
Sie können Ihre Bewerbung für den nächsten Termin aufrechterhalten. Das müssen Sie uns bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss der nachfolgenden Termine mitteilen. Für jede erfolglose, aber fristgerechte Bewerbung erhalten Sie einen Wartepunkt.
Nach Ihrer erfolglosen Bewerbung können Sie darüber hinaus spätestens zwei Monate vor dem nächsten Einstellungsdurchgang das Ruhen des Bewerbungsverfahrens für die folgenden bis zu sieben Einstellungsdurchgänge erklären. Das müssen Sie uns schriftlich anzeigen. Pro Einstellungstermin innerhalb des Ruhenszeitraums erhalten Sie dann einen weiteren Wartepunkt.
Wartepunkte werden nicht als Notenpunkt auf Ihre Examensnote addiert. Es erfolgt eine gesonderte Berücksichtigung der Bewerbungen mit Wartepunkten.
Wartepunkte sind in Niedersachsen landesweit gültig. Bei einem Oberlandesgericht in Niedersachsen erworbene Wartepunkte gelten deshalb auch für Bewerbungen bei den anderen niedersächsischen Oberlandesgerichten. Lehnen Sie einen Referendariatsplatz ab, verlieren Sie dadurch alle gesammelten Wartepunkte in Niedersachsen.
Nein, Sie werden nicht verbeamtet. Sie sind in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (§ 5 Abs. 1 S. 1 NJAG). Damit sind Sie sozialversicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung müssen Sie sich nicht versichern, können aber eine Versicherung abschließen.
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und gliedert sich in fünf Stationen: Fünf Monate bei einem Land- oder Amtsgericht in Zivilsachen, drei Monate bei der Staatsanwaltschaft, drei Monate bei einer Verwaltungsbehörde und neun Monate bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Nach den Pflichtstationen absolvieren Sie noch eine viermonatige Wahlstation.
Neben der Praxis nehmen an einer Arbeitsgemeinschaft am Landgericht oder der Staatsanwaltschaft teil.
Weitere Informationen zum Ablauf des Referendariats finden Sie hier.
Sie werden einer Arbeitsgemeinschaft entsprechend der Kapazitäten vor Ort zugeteilt. Sie erhalten rechtzeitig vor Stationsbeginn eine entsprechende Mitteilung. Zusätzlich bieten wir in der Zivilstation eine Online-AG an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Ab der dritten Pflichtstation kümmern Sie sich eigenständig um einen Ausbildungsplatz. Die Ausbildungsstelle kann auch in einem anderen Bundesland liegen. Ihre Anwaltsstation können Sie über den Zeitraum von drei Monaten auch im Ausland absolvieren. Das ist bis zum achten Ausbildungsmonat der Anwaltsstation möglich.
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle erhalten Sie als Referendarin oder Referendar:
- in der ersten und zweiten Ausbildungsstation:
ein Notebook für die Nutzung im Rahmen der Ausbildung
- während der gesamten Ausbildung:
Zugang zu Beck-Online und juris,
Zugriff auf die im OLG-Bezirk verwendeten AG-Unterlagen,
eine aktuelle Auflage des Lehrbuchs „Das Assessorexamen im Zivilrecht“ von Anders/Gehle sowie
Zugang zu den Bibliotheken des Oberlandesgerichts Celle und denen der Landgerichte im Ausbildungsbezirk.