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„INFOService Niedersächsische Justiz“

Landesweites Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger / Hotline eingerichtet


0800/1112021 – das ist die Telefonnummer, an die sich Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen künftig wenden können, wenn Sie Fragen zu Abläufen in der Justiz haben. Ab dem 26. August 2022 ist der „INFOService Niedersächsische Justiz“ live bei dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck geschaltet.

Der INFOService ist ein weiterer Baustein in dem Bestreben, die Justiz bürgerfreundlicher zu machen. Vielen Menschen fällt der Zugang zur Justiz nicht leicht. Der INFOService soll für alle Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit schaffen, ihre Fragen unkompliziert stellen zu können.

Der INFOService bietet montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine kostenlose Kontaktaufnahme per Telefon an. Auch per E-Mail können Fragen gestellt werden: infoservice@justiz.niedersachsen.de.

Eine Rechtsberatung erfolgt nicht, sie ist gesetzlich nicht gestattet. Der INFOService gibt Auskünfte zum Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich der niedersächsischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte. Beispiele dafür sind:

  • Erteilung von Auskünften, insbesondere zu Fragen in Betreuungssachen, Familiensachen, Grundbuchangelegenheiten, Mediation, Nachlasssachen, Justizverwaltung, Strafsachen, Vollstreckung, Zwangsversteigerung und Zivilsachen,
  • Benennung des zuständigen Gerichts und der dortigen Fachabteilung, Vermittlung an diese Stelle bzw. Angabe der jeweiligen Öffnungszeiten,
  • Auskünfte zu grundsätzlichen Verfahrensabläufen und den dafür ggf. notwendigen Erklärungen und Unterlagen,
  • Übersendung sowie Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen und Antragsvordrucken auf elektronischem oder postalischem Weg,
  • Informationen zu Berufszweigen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in der Justiz,
  • Versand von Informationsmaterialien.

Das Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck hat in einem landesweiten Auswahlverfahren den Zuschlag für die Einrichtung des „INFOService Niedersächsische Justiz“ erhalten. Auf der Grundlage einer KI-gestützte Datenbank können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielweise innerhalb von Sekunden herausfinden, welche Unterlagen einem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beizufügen sind.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
18.01.2023

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