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Der Niedersächsische Anwaltsgerichtshof

Aufgaben und Sitz

Der Niedersächsische Anwaltsgerichtshof ist auf der Grundlage der §§ 100 - 105 BRAO errichtet. Er nimmt die ihm zugewiesenen Rechtsprechungsaufgaben als unabhängiges, selbstständiges staatliches Gericht wahr und ist in Niedersachsen landesweit für die Angelegenheiten des anwaltlichen Berufsrechts zuständig.

Gemäß § 1 der AnwGHuaZustV ND besteht der Anwaltsgerichtshof für die Bezirke aller niedersächsischen Oberlandesgerichte und ist bei dem Oberlandesgericht Celle ansässig.

Zuständigkeit und Verfahren

Der Anwaltsgerichtshof überprüft in erster Instanz in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen angefochtene Bescheide der Rechtsanwaltskammern (z.B. Versagung, Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung). Diese Verfahren werden gemäß § 112c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in entsprechender Anwendung der Verwaltungsge­richts­ordnung (VwGO) geführt. Als Berufungsinstanz ist der Anwaltsgerichtshof zuständig für Verfahren, welche die Ahndung schuldhafter Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben (Disziplinarsachen). Hier finden neben der BRAO ergän­zend das Gerichts­­ver­fas­sungs­gesetz (GVG) und die Strafprozessordnung (StPO) sinn­gemäße Anwendung.

Die Verhandlungen vor dem Anwaltsgerichtshof sind - mit Ausnahmen - öffentlich. Die Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs sind nur im beschränkten Umfang nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften anfechtbar.

Aufbau und Geschäftsverteilung

Bei dem Niedersächsischen Anwaltsgerichtshof gibt es zwei Senate. Der erste Senat ist schwerpunktmäßig für die Disziplinarsachen zuständig, der zweite Senat für die meisten verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen. Zu Vorsitzenden der Senate müssen immer Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte bestellt werden. Die Senate verhandeln und entscheiden grundsätzlich in der Besetzung von fünf Richtern unter Einschluss der oder des Vorsitzenden; es wirken dabei je zwei anwaltliche Beisitzer und zwei berufsrichterliche Beisitzer mit. Die anwaltlichen Mitglieder des Anwaltsgerichtshofs haben für die Dauer ihrer Mitgliedschaft von Gesetzes wegen die Stellung von Berufsrichtern (§§ 103 Abs. 2, 95 Abs. 1 BRAO). Alle Richter werden vom Niedersächsischen Justizministerium für eine Amts­zeit von fünf Jahren be­stellt. Das Niedersächsische Justizministerium ernennt auch die Vorsitzenden der beiden Se­nate sowie einen von diesen zur Präsidentin bzw. zum Präsiden­ten des An­walts­ge­richts­­­hofs.

Den Geschäftsverteilungsplan für das laufende Jahr einschließlich der Geschäftsaufgaben und der Besetzung der einzelnen Senate des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs finden Sie hier.

Erreichbarkeit

Die Ge­schäftsstelle des AGH befin­det sich im Gebäude des Ober­landes­gerichts Celle und ist während der übli­chen Dienstzeiten  telefo­nisch unter +49-5141-206-212 zu errei­chen, Fristwahrende Schrift­sätze kön­nen auch über die Gemein­sa­me Annahmestelle im Empfangsbereich des Oberlandesgerichts Celle, Schlossplatz 2, 29221 Celle, sowie über den Nachtbriefkasten links neben dessen Haupt­eingang oder per Telefax unter +49-5141-206-208 ein­ge­reicht werden, ferner über die direkte Telefax-Nr. der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs +49-5141-206-566.

Dies gilt nicht, sobald und soweit nach gesetzlichen Vorschriften Beteiligten an Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof die Pflicht zur aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs obliegt.

Datenschutzhinweise

Einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch für den Niedersächsischen Anwaltsgerichtshof finden Sie hier.



Schmuckgrafik   Bildrechte: OLG Celle

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
21.09.2021

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