Der juristische Vorbereitungsdienst
Der juristische Vorbereitungsdienst
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
Wenn Sie sich erfolgreich für den juristischen Vorbereitungsdienst beworben haben, werden Sie als „Referendarin“ oder „Referendar“ in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum Land Niedersachsen eingestellt.
Für die Zeit des Referendariats (einschließlich der sich an den Vorbereitungsdienst anschließenden Prüfungszeit) wird Ihnen vom Land Niedersachsen eine monatliche Unterhaltsbeihilfe gewährt. Beamtenrechtliche Zuwendungen (beispielsweise Beihilfe, eine jährliche Sonderzuwendung oder vermögenswirksame Leistungen) werden nicht gezahlt. Sie werden als Referendarin oder Referendar in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert.
Gesetzliche Grundlagen
Ablauf und Inhalt des juristischen Vorbereitungsdienstes und des Prüfungsverfahrens sind in dem Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) und der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) geregelt.
Für die Rechte und Pflichten der Referendarinnen und Referendare, einschließlich des Disziplinar- und des Personalvertretungsrechts, und für die Beendigung des Vorbereitungsdienstes finden nach § 5 NJAG die für die Beamtinnen und Beamte auf Widerruf geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 61 Abs. 2 und des § 65 NBG entsprechende Anwendung, soweit durch das NJAG nicht etwas anderes bestimmt ist.
Ablauf des Referendariats
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und gliedert sich in fünf Stationen:
1. Pflichtstation: |
5 Monate bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen |
2. Pflichtstation: |
3 Monate bei einer Staatsanwaltschaft |
3. Pflichtstation: |
3 Monate bei einer Verwaltungsbehörde |
4. Pflichtstation: |
9 Monate bei einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt |
Wahlstation: |
4 Monate in einem der folgenden Wahlbereiche: |
a. Zivil- und Strafrecht |
Für alle Stationen gilt, dass die Ausbildung nur von Personen durchgeführt werden darf, die die Befähigung zum Richteramt oder bei einer Ausbildung im Ausland eine entsprechende Qualifikation besitzen. Von diesem Erfordernis kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn die Ausbildung im Wahlbereich "Wirtschafts- und Finanzrecht" bei einer Wirtschaftsprüferin/einem Wirtschaftsprüfer oder einer Steuerberaterin/einem Steuerberater stattfinden soll. Während der Ausbildung am Arbeitsplatz und in den Arbeitsgemeinschaften sollen die Referendarinnen und Referendare die erforderlichen Rechtskenntnisse in selbständiger Arbeit vertiefen und ergänzen. Die freiwillige Teilnahme am Klausurenkurs ergänzt die Ausbildung und bereitet auf die zweite Staatsprüfung vor. Deshalb wird Ihnen die Teilnahme an den Übungsklausuren dringend empfohlen..
Ausbildung in der ersten und zweiten Pflichtstation
In der ersten und in der zweiten Pflichtstation werden Sie durch das Oberlandesgericht Celle einem Amtsgericht oder Landgericht sowie einer Staatsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk zugewiesen.
Weitere Informationen finden Sie in den nebenstehenden Hinweisen zur Zuweisungspraxis.
Ausbildung in der dritten Pflichtstation
Die Ausbildung in der dritten Pflichtstation findet bei einer Verwaltungsbehörde statt. Sie suchen sich eigenständig ihren Ausbildungsplatz bei einer Verwaltungsbehörde. Die dritte Pflichtstation kann auch in anderen Bundesländern abgeleistet werden.
Ausbildung in der vierten Pflichtstation
Die Ausbildung in der vierten Pflichtstation erfolgt bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt in allgemeiner Anwaltstätigkeit. Auch hier ist die Ausbilderin oder der Ausbilder von Ihnen selbst zu organisieren. Als Hilfe bei der Suche bieten sich nebenstehende Ausbildungsangebote an. Bis zum achten Ausbildungsmonat der vierten Pflichtstation können Sie die Ausbildung in drei zusammenhängenden Monaten auch im Ausland absolvieren, sofern dort eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.
Ausbildung in der Wahlstation
Der Schwerpunkt der Ausbildung ist in der Wahlstation wählbar und für den Aktenvortrag der mündlichen Prüfung maßgeblich. Ihre Ausbildungsstelle suchen Sie sich eigenständig. Insoweit wird auf die nebenstehenden Ausbildungsangebote verwiesen. Die Ausbildung kann beispielsweise bei einer Justizbehörde, einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt oder in einem Unternehmen stattfinden. Sie kann sowohl im Inland als auch im Ausland erfolgen.
Wahlstation beim OLG Celle
Gern können Sie Ihre Ausbildung in der Wahlstation auch bei uns im Oberlandesgericht Celle absolvieren. Sie können die Ausbildung in einem Zivil-, Straf- oder Familiensenat machen.
Darüber hinaus bietet das Oberlandesgericht Celle eine „geteilte Wahlstation“ an, in der Sie einerseits Einblicke in die klassische Rechtsprechungstätigkeit eines Senats und andererseits die Mitarbeit bei interessanten, über das „typisch“ juristische Alltagsgeschäft hinausgehenden Tätigkeiten im Bereich der Justizverwaltung erlangen können.
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
In der dritten Pflichtstation oder der Wahlstation (Wahlbereich Staats- und Verwaltungsrechts oder Europarecht) besteht die Möglichkeit, ein dreimonatiges Semester an der DUV Speyer zu verbringen. Nähere Informationen zum Studium finden Sie unter www.uni-speyer.de. Erfolgt die Ausbildung dort in der dritten Pflichtstation, muss die Ausbildung in der Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde stattfinden.
Der Antrag auf Entsendung an die DUV Speyer kann formlos gestellt werden. Sofern der Ausbildungsrhythmus es erfordert, kann auf Antrag die Reihenfolge der zweiten und dritten Pflichtstation getauscht werden, um dorthin zugewiesen werden zu können.
Arbeitsgemeinschaften
Zusätzlich zur Ausbildung am Arbeitsplatz finden in allen Stationen verpflichtende Arbeitsgemeinschaften statt. Während der Eingangsphasen der Pflichtstationen werden die Arbeitsgemeinschaften meist in Form eines mehrtägigen Lehrgangs durchgeführt. In der Folgezeit finden sie in der Regel wöchentlich statt. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung geht die Arbeitsgemeinschaft allen anderen Dienst vor. Es gibt aber Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere wenn die Ausbildung außerhalb von Niedersachsen erfolgt.
Die Zuweisung zu einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt nach den zur Verfügung stehenden Kapazitäten und unter Berücksichtigung Ihres Einstellungsbezirks (Ausbildung in der ersten Pflichtstation) von Amts wegen.
Ergänzungsvorbereitungsdienst
Referendarinnen und Referendare, die aufgrund ihrer Ergebnisse in den schriftlichen Aufsichtsarbeiten nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen werden, haben im Anschluss an die Wahlstation einen Ergänzungsvorbereitungsdienst zu absolvieren.
Die Referendarinnen und Referendare werden vom Niedersächsischen Justizministerium (Landesjustizprüfungsamt) in der Regel für vier Monate – in Ausnahmefällen auch für eine längere Dauer – erneut der ersten Pflichtstation zugewiesen. Die Ausbildung am Arbeitsplatz findet nur noch an drei Tagen in der Woche statt. An den beiden verbleibenden Tagen nehmen sie an einer Arbeitsgemeinschaft in Hannover teil, die auf die Anfertigung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten ausgerichteten ist.