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Barrierefreiheit im Oberlandesgericht Celle

Allgemeines

Das Gebäude des Oberlandesgerichts Celle befindet sich in der Innenstadt unweit des Celler Schlosses. Eine vollständige Barrierefreiheit des denkmalgeschützten Gebäudes ist noch nicht erreicht.

Barrierefreie Parkmöglichkeiten

Unmittelbar vor dem Hauptgebäude des Oberlandesgerichts Celle (Schlossplatz 2, 29221 Celle) steht ein barrierefreier Parkplatz zur Verfügung. Der Parkplatz befindet sich links vom Haupteingang und ist ausgeschildert.

Nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer (Empfang OLG Celle: 05141-206 338) können Sie den Parkplatz nutzen.

Barrierefreier Parkplatz links neben dem Haupteingang Bildrechte: Heinrich Bode

Erreichbarkeit per Bahn/ Bus

Vom Bahnhof aus fahren diverse Buslinien in die Innenstadt (Link: https://www.cebus-celle.de ). Die Haltestelle „Schlossplatz/ Museum“ liegt direkt vor dem Haupteingang des Oberlandesgerichts.

Taktile Bodenindikatoren befinden sich nur im Bereich der Bushaltestelle.


Zugang zum Oberlandesgericht

Nachtbriefkasten und Klingel rechts neben dem Haupteingang des Oberlandesgerichts Celle Bildrechte: Heinrich Bode

Der Zugang zum Oberlandesgericht erfolgt über eine Treppe. Der vorhandene Klingelknopf ist derzeit noch in einer Höhe von ca. 150 cm angebracht und befindet sich auf der rechten Seite vor den Treppenstufen am Haupteingang. Sollten Sie an dieser Stelle Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch an den Empfang (Tel. 05141-206 338).

Bitte beachten Sie, dass aufgrund regelmäßiger Sicherheitskontrollen der Zugang zum Oberlandesgericht möglicherweise etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen könnte.

Hinweis für Rollstuhlfahrer

Ein für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer barrierefreier Zugang kann nach Anmeldung bei der Wachtmeisterei (Tel. 05141-206 229) hinter dem Gebäude des Oberlandesgerichts Celle genutzt werden.

Nachtbriefkasten

Der Nachtbriefkasten ist derzeit nur über zwei Stufen zu erreichen (vgl. Foto).

Mobilität im Gebäude

Im Gebäude des Oberlandesgerichts Celle befinden sich zwei Aufzüge, mit denen die meisten Sitzungssäle erreichbar sind. Bei einem Termin im Gericht empfiehlt es sich deshalb, vorher Kontakt mit der Leitung der Wachtmeisterei: 05141-206 229 aufzunehmen.


Zugänglichmachung von gerichtlichen Dokumenten für blinde oder sehbehinderte Personen

Eine blinde oder sehbehinderte Person kann verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens, an dem sie beteiligt ist, in einer für sie wahrnehmbaren Form (barrierefrei) zugänglich gemacht werden. Einzelheiten regelt die „Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (zur Zugänglichmachungsverordnung -ZMV)“.

Die Zugänglichmachung kann beispielsweise in Blindenschrift, als Großdruck, als barrierefreies PDF-Dokument oder als Hörfassung erfolgen.

Diese Möglichkeit steht auch einer blinden oder sehbehinderten Person zu, die von einer anderen Person beauftragt wurde, deren Rechte wahrzunehmen oder hierfür bestellt worden ist.

Soweit Sie eine Zugänglichmachung wünschen, können Sie sich unter Angabe des Geschäftszeichens an die für Ihr Verfahren zuständige Geschäftsstelle des Gerichts wenden.

Kosten für die Zugänglichmachung werden nicht erhoben.

Weitere Informationen können dem amtlichen Hinweisblatt zur barrierefreien Zugänglichmachung von gerichtlichen Dokumenten (zum Hinweisblatt) und § 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes (zum Gerichtsverfassungsgesetz) entnommen werden.



Verständigung in der mündlichen Verhandlung für hör- oder sprachbehinderte Personen


Abschließend noch die Bitte

Barrierefreiheit ist auch für das Oberlandesgericht Celle ein wichtiges Aufgabenfeld. Bitte zögern Sie nicht, im Bedarfsfall Kontakt mit uns aufzunehmen. Nur so können wir gemeinsam eventuell noch vorhandene Unwägbarkeiten ausräumen. Sollten Sie Anregungen zum Thema „Barrierefreiheit im Oberlandesgericht Celle“ haben wenden Sie sich bitte an den Inklusionsbeauftragten (E-Mail-Adresse: Heinrich.Bode@justiz.niedersachsen.de ).

Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Webseiten

( Stand: Oktober 2023)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.oberlandesgericht-celle.de

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Nicht alle Grafikfunktionen sind bezeichnet. Einige Grafikschalter haben weder eine sichtbare noch eine unsichtbare Bezeichnung. Blinde können sich an den von Screenreadern übermittelten Informationen daher nicht orientieren.
  • Nicht alle Grafiklinks sind für Blinde eindeutig bezeichnet.
  • Beim Verändern der Browser-Hintergrundfarbe verschwinden zum Teil wichtige Funktionen beziehungsweise Markierungen.

Gestaltung von Inhalten

  • Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente ist unlogisch. Eine Unterteilung der Webseite mit den Strukturelementen h1 bis h6 ist nicht gegeben. In der Struktur fehlen Bereiche wie zum Beispiel Menübereich, Servicebereich, Inhaltsbereich und Fußbereich. Blinden Anwenderinnen und Anwendern wird dadurch die Orientierung erschwert.
  • Informationen in Listenform sind nicht als Listen im Quelltext implementiert. Dadurch wird blinden Personen die Zugänglichkeit erschwert, da sie Screenreader-Funktionen zum Auswählen und Überspringen von Listen und Listenelementen nicht nutzen können.
  • Nicht alle Textpassagen/Absätze sind mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet.
  • Nicht durchgängig sind Datentabellen strukturell richtig aufgebaut, was Blinden einen zielgerichteten Informationsabruf erschwert. Beim Auslesen der Inhalte mittels Screenreader sind Inhalte nicht in logischer Abfolge auslesbar.
  • Nicht an allen Eingabefeldern ist ein autocomplete-Attribut implementiert, welches insbesondere motorisch eingeschränkten Menschen die Eingabe von Daten vereinfachen kann, indem Eingabevorschläge angeboten werden, die einfach übernommen werden können.
  • Der Kontrast der Textfarbe zur Hintergrundfarbe ist nicht in allen Fällen ausreichend, insbesondere fehlsichtigen Personen wird dadurch das Erkennen der Texte und somit der Informationsabruf erschwert.
  • Bei einer Verringerung der Browserbreite sind unter Umständen nicht mehr alle Funktionen tastaturzugänglich.

Bedienbarkeit

  • Nicht durchgängig sind alle Funktionen und Inhalte mittels Tastaturnutzung ansteuerbar beziehungsweise bedienbar. Nicht durchgängig sind alle Funktionen mittels Tabulator-Taste ansteuerbar. Die TAB-Reihenfolge ist nicht durchgängig nachvollziehbar, da unsichtbare Elemente angesteuert. Motorisch eingeschränkte Menschen können sich in Teilbereichen einer Seite zum Teil nur schwer orientieren. Bei der Tastaturnavigation ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar. Motorisch eingeschränkten Menschen wird dadurch die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.
  • Die Hauptsprache der Webseiten ist im Quelltext nicht angegeben. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.
  • Nicht alle technischen Bezeichnungen der Seite wurden im Quelltext an die Sprache der Website angepasst. Dadurch kann insbesondere bei der Nutzung einer Screenreader-Software der Informationsabruf erschwert werden.

Fehleridentifizierung

  • Nicht alle Fehlermeldung werden so aufgezeigt, dass sie auch von Screenreadern erfasst werden können. Teilweise fehlen Hinweise und Beschriftungen, die notwendige Eingaben der Nutzerinnen und Nutzer beschreiben.
  • Innerhalb des Webportals ist der Quelltext nicht durchgängig valide, es sind Fehler in der HTML-Syntax vorhanden.
  • Für einige Komponenten wie Bereichsöffner/-schließer sind Name und Rolle nicht erkennbar. Auch wird Screenreadern der Name und der Zustand der Komponenten nicht richtig übermittelt, wodurch diese für blinde Nutzerinnen und Nutzer nicht zu verwenden sind.
  • Die Breadcrumb wird als solche von Screenreadern nicht erkannt. Für Blinde sind es nur normale Links. Es fehlt die entsprechende Auszeichnung im Quelltext.
  • Statusmeldungen der Inhalte sind programmatisch nicht ermittelbar, so dass sie von Hilfsmitteltechnologie nicht ausgegeben werden können, ohne den Fokus zu erhalten

Sonstiges

  • Die Zeichenhöhe entspricht nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben, was die Lesbarkeit erschwert.
  • Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.

Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Februar 2023 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

◦Telefon: 0511 120-4010

◦E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de


Logo Barrierefrei - Niedersächsische Justiz (zu den Informationen zur Barrierefreiheit) Bildrechte: Nds. MJ

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