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Bibliothek


Die Bibliothek des Oberlandesgerichts Celle umfasst die Bestände der Dienstbibliothek und der Grupen’schen Stiftungsbibliothek.


Öffnungszeiten der Bibliothek für die Öffentlichkeit:

Montag - Freitag von 8.45 bis 12.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 13.30 bis 15.30 Uhr.

(Vor einem Feiertag sowie am 23. und 30. Dezember bleibt die Bibliothek am Nachmittag geschlossen).

Während der niedersächsischen Schulferien können abweichende Öffnungszeiten gelten.


Kontakt:

Telefon: 05141 206-223 oder Durchwahl -543 bzw. -144

E-Mail: olgce-bibliothek@justiz.niedersachsen.de


Dienstbibliothek


Die Dienstbibliothek unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Celle sowie aller Amts- und Landgerichte des Bezirks des Oberlandesgerichts Celle bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten.


Es ist im Schwerpunkt zivilrechtliche und strafrechtliche Literatur einschließlich des Verfahrensrechts, aber auch solche aus dem öffentlichen Recht vorhanden. Die vorhandenen Werke sind im online verfügbaren Katalog aufrufbar. Auskünfte werden zusätzlich durch die Mitarbeitenden der Bibliothek gegeben.

Die eigenständige Nutzung der in den Bibliotheksräumen vorhandenen Literatur steht vorrangig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Oberlandesgerichts Celle und der Generalstaatsanwaltschaft Celle sowie der Amts- und Landgerichte des Oberlandesgerichtsbezirks zur Verfügung.

Daneben können aber auch alle weiteren Angehörigen der niedersächsischen Justiz sowie externe Personen die Bibliothek während der Öffnungszeiten nutzen.

Näheres ist in der Bibliotheksordnung geregelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberlandesgerichts sowie der Amts- und Landgerichte erhalten zudem weitere Informationen auf der Intranetseite der Bibliothek.


Hinweis für Referendarinnen und Referendare: Die Bibliothek bietet den kostengünstigen Kauf von Vorauflagen der Standardkommentare (Grüneberg BGB, Thomas/Putzo ZPO, Zöller ZPO, Fischer StGB, Schmitt/Köhler StPO), aber auch weiterer Fachbücher an. Anfragen können Sie per E-Mail an das Funktionspostfach der Bibliothek richten.

Bildrechte: Adobe Stock

Bibliotheksordnung


Zur Nutzung des Bibliotheksangebots in den Bibliotheksräumen sind vorrangig die Richterinnen und Richter, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberlandesgerichts Celle und der Amts- und Landgerichte des Oberlandesgerichtsbezirks bzw. der Generalstaatsanwaltschaft Celle berechtigt. Näheres zu der Bibliotheksordnung erfahren Sie hier.

Erstes Buch von der Prozessordnung (1781)   Bildrechte: OLG Celle
Erstes Buch von der Prozessordnung (1781)
Grupen'sche Stiftung


Die Grupen´sche Stiftung ist nicht - wie die daneben bestehende juristische Bibliothek des Oberlandesgerichts - Staatseigentum, sondern eine privatrechtliche Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie wird von der Gesamtheit der Planrichter des Oberlandesgerichts durch einen von ihnen gewählten vier- bis fünfköpfigen Ausschuss verwaltet, der aus seiner Mitte ein geschäftsführendes Mitglied wählt. Weitere Informationen über die Grupen'sche Stiftung erhalten Sie hier.

  Bildrechte: Heike Kurz
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