Merkblatt für die Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe
Merkblatt für die Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe in die ordentliche Gerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu dem Merkblatt:
1. Der Antrag auf Einstellung in den Richterdienst (das Anschreiben) ist zweifach einzureichen.
2. Die Erklärungen des Merkblattes können in dem Antrag enthalten sein oder auf einem gesonderten Blatt stehen.
3. Die Anlagen zu dem Einstellungsantrag sind einfach einzureichen.
4. Eine Bescheinigung des Landesjustizprüfungsamtes über die Einzelnoten in der zweiten juristischen Staatsprüfung ist einzureichen. Sie befindet sich - zumindest bei Bewerbern aus Niedersachsen - nicht in den Personalakten und ist von den Bewerbern beim jeweiligen Landesjustizprüfungsamt zu beantragen.
5. Der Antrag ist an das Niedersächsische Justizministerium zu richten, aber an das Oberlandesgericht zu übersenden. Denn:
6. Das Bewerbungsverfahren wird bei dem Oberlandesgericht geführt, und zwar sowohl für den richterlichen als auch für den staatsanwaltschaftlichen Dienst.
7. Sie können die Bewerbung bei allen drei Oberlandesgerichtsbezirken gleichzeitig einreichen. In diesem Fall ist für jeden Bezirk eine Bewerbungsmappe zu fertigen und beim jeweiligen Oberlandesgericht einzureichen. Bedenken Sie aber bitte, dass es nur eine Personalakte von Ihnen gibt. Aus diesem Grund sollten Sie bei jeder Bewerbung angeben, in welchem Bezirk Sie am ehesten beschäftigt werden wollen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie nach einer Teilnahme an einem Einstellungsinterview in einem der drei niedersächsischen Bezirke an keinem weiteren Interview in einem der anderen beiden Bezirke teilnehmen können