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Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte

Einwilligungsformblatt

Wir suchen jährlich nach geeigneten Nachwuchskräften für die Justizfachwirtausbildung (2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz).

Einstellungstermin ist der 1. September eines jeden Jahres. Bewerbungen werden bis zum 31. Januar 2024 entgegengenommen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Zulassungsvoraussetzungen

Um zur Justizfachwirt-Ausbildung zugelassen zu werden, ist es erforderlich


1. eine Realschule erfolgreich besucht zu haben oder

2. eine Hauptschule erfolgreich besucht und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts– oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen zu haben oder

3. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen zu können und

4. das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet zu haben und

5. eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. Nr. 1 a) – c) BeamtStG innezuhaben.


Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sein oder bei Ihnen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen sollten.

Falls Sie bisher von einer Bewerbung wegen der Betreuung mindestens eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren vor Vollendung des 40. (als Schwerbehinderter des 45.) Lebensjahres abgesehen haben, erhöht sich das Höchstalter je Kind um 3 Jahre bis zu einem Höchstalter von 46 Jahren.

Mit einer Schwerbehinderung werden Sie bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Grundkenntnisse im Tastschreiben, im Betriebssystem Microsoft Windows und in der Textverarbeitungssoftware Microsoft Word sind erwünscht und hilfreich.


Bewerbungsunterlagen

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

Bewerbungsschreiben

 einen tabellarischen Lebenslauf (inkl. Angabe zur Staatsangehörigkeit)

 eine Kopie des letzten Schulzeugnisses

 ggf. Kopien der Zeugnisse über die Beschäftigungen seit der Schulentlassung

 ggf. ein Nachweis über Kenntnisse im Tastschreiben (Zehn-Finger-System)

 das ausgefüllte Formular für Mehrfachbewerberbogen bei Gerichten in Niedersachsen

das ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungsformblatt für den Online Test

Sofern Sie einen Eingliederungs- bzw. Zulassungsschein in Anspruch nehmen können, wenden sich bitte zunächst an Ihre zuständige Vormerkstelle.


Bewerbungsform:


Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung zum Einstellungszeitpunkt 01.09.2024 vorrangig unser Online-Bewerbungsmodul unter folgendem Link:

https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3Prod/apply.jsp?id=000654de&dbv3_man=JUV


Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch schriftlich per Post oder per E-Mail als PDF-Dokument an folgende Adresse übersenden:

OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de.

Die E-Mail-Adresse gilt nicht in Rechtssachen.

Bitte fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument als Dateianhang Ihrer E-Mail bei.

Für den Fall, dass Sie die Bewerbung auf schriftlichem Wege einreichen möchten, ist Ihre Bewerbung zu richten an:

Frau Präsidentin

des Oberlandesgerichts

Schloßplatz 2

29221 Celle

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in diesem Fall ohne Bewerbungsmappen/-hüllen ein, da dies die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheblich erleichtert. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.


Auswahlverfahren

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden nach dem Bestehen eines Online-Tests (u. a. zu den Fähigkeiten in den Bereichen Gewissenhaftigkeit, Rechtschreibung, Mathematik, Wortschatz und logisches Denken) zu einem Auswahlgespräch eingeladen, das im Oberlandesgericht stattfindet. Das Auswahlgespräch findet in Form eines Einzelinterviews statt (Dauer: ca. 60 Minuten)


Dieses Auswahlinstrument dient der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften verfügt, wie z.B. Belastbarkeit und professionelle Distanz, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, analytische Kompetenz sowie Team- und Kontaktfähigkeit.


Mehrfachbewerbungen

In Absprache mit den Oberlandesgerichten Braunschweig und Oldenburg bitte ich Sie, mir umgehend mitzuteilen, bei welchen Gerichten in Niedersachsen Sie sich beworben haben bzw. wo Sie vorrangig eingestellt werden möchten. Bei diesem Oberlandesgericht soll dann auch das strukturierte Auswahlverfahren durchgeführt werden. Dieses Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Justiz wird im Land Niedersachsen weitestgehend einheitlich durchgeführt, sodass die Teilnahme grundsätzlich nur einmal erforderlich ist.

Die erreichten Bewertungen werden untereinander ausgetauscht, sodass Ihre Einstellungsaussichten bei den übrigen Oberlandesgerichten durch diese Verfahrensweise nicht beeinträchtigt werden. Ihre Entscheidung werde ich dem Oberlandesgericht Braunschweig bzw. Oldenburg mitteilen.

Aus diesem Grund ist Ihrer Bewerbung auch das Formular bei Mehrfachbewerberbogen bei Gerichten im Land Niedersachsen beizufügen.


Ansprechpartnerin:

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, wenden Sie sich bitte an Frau Lutschewitz (Telefon: 05141 206-105).


Beratungsangebot:

Gern beraten wir Sie auch telefonisch, per Videochat oder persönlich im Oberlandesgericht über die Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz. Haben Sie noch Fragen zu den Berufen, dem Ablauf der Ausbildung, oder den Weiterentwicklungsmöglichkeiten? Dann zögern Sie nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren. Füllen Sie dazu einfach das folgende Formular aus.



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Unser Berater freut sich auf ein Gespräch mit Ihnen!

Bildrechte: OLG Celle
Cedric Henze
Bild eines Justizfachwirts   Bildrechte: OLG Celle

"Als Justizfachwirt bin ich Bindeglied zwischen Bürger und Justiz. Hier kann ich in einem kompetenten Team für und mit Menschen arbeiten. Mein Beruf bietet mir verantwortungsvolle Aufgaben, Aufstiegsmöglichkeiten und einen Einklang von Beruf und Familie."

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