Vortragsreihe des Oberlandesgerichts Celle
„Zur ethischen Debatte um ärztliche Suizidhilfe“
Vortrag von
Professorin Dr. Bettina Schöne-Seifert
Lehrstuhl für Medizinethik
der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Donnerstag, 19. März 2020
20:00 Uhr
mit anschließendem Empfang
Dürfen Ärzte schwerstkranke oder gar lediglich ‚lebensmüde‘ Patienten dabei unterstützen, einen wohlüberlegten Suizid zu begehen? Kaum ein anderes Thema der Medizinethik wird gegenwärtig so erbittert kontrovers debattiert wie Fragen nach der Legitimität von Suizidhilfe. Grob dargestellt stehen hier Meinungsführer aus organisierter Ärzteschaft, Politik und Kirche auf der ablehnenden, die Bevölkerung ganz überwiegend auf der befürwortenden Seite. Im Vortrag wird zunächst der komplexe Hintergrund skizziert, vor dem sich diese Fragen mit offensichtlich zunehmender Dringlichkeit stellen. Sodann sollen die ethischen Argumentationslinien kritisch nachgezeichnet werden, um deren Plausibilität es letztendlich auch bei den aktuell noch ausstehenden verfassungsgerichtlichen Entscheidungen zur Suizidhilfe geht.
Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert ist approbierte und promovierte Humanmedizinerin mit einer Habilitation in der Philosophie. Seit 2003 hat sie den Lehrstuhl für Medizinethik an der Universität Münster inne. Schöne-Seifert ist seit 2008 Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen und seit 2010 Mitglied der Nationalen Akademie Leopoldina sowie Fellow des Hastings Centers. Von 2010 bis 2018 leitete sie gemeinsam mit Kollegen die Münsteraner Kollegforschergruppe „Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik".
Ihr Hauptarbeitsgebiet ist die Medizinethik mit derzeitigen Arbeitsschwerpunkten etwa zu Fragen der theoretischen Grundlagen von Bioethik, der Sterbehilfe, des Genom-Editierens und der Patientenautonomie.
Anfragen für Reservierungen von Eintrittskarten
werden ab dem 20.02.2020, 08:00 Uhr, per E-Mail unter
OLGCE-Vortragsreihe@justiz.niedersachsen.de
oder per Telefon unter 05141 206-555 (Anrufbeantworter
Kartentelefon) entgegengenommen. Sie erhalten eine
Rückmeldung mit wichtigen Hinweisen zu Ihrer Anfrage.
Preis pro Eintrittskarten 8 €.
Reservierungen werden erst nach ausdrücklicher
Bestätigung durch das OLG Celle wirksam.
Oberlandesgericht Celle
Schlossplatz 2
29221 Celle