Verfahren gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah A. u.a.
Poolführerschaft
Celle. In dem Verfahren vor dem 4. Strafsenat, Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle gegen
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den 33-jährigen irakischen Staatsangehörigen Ahmad Abdulaziz Abdullah A.,
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den 51-jährigen türkischen Staatsangehörigen Hasan C.,
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den 37-jährigen deutschen und serbischen Staatsangehörigen Boban S.,
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den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mahmoud O. sowie
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den 27-jährigen kamerunischen Staatsangehörigen Ahmed F. Y.
u.a. wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (§ 129a Abs. 1 und Abs. 5 i. V. m. § 129b Abs. 1 StGB) sind folgende akkreditierte Medien unter den Bedingungen der Verfügung des Vorsitzenden vom 5. September 2017 zum Poolführer bestimmt worden:
Fernsehen |
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öffentlich-rechtlich |
ARD, Kontakt :Tel 0511/988 2583; w.feist@ndr.de |
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privat-rechtlich |
Ruptly TV, Kontakt: Tel. 030/319872-471, cpalma@ruptly.tv, |
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Eine Poolführerschaft für Fotografen besteht nicht.
Verhandlungsbeginn und Termine
Die Hauptverhandlung beginnt
am 26. September 2017 um 10 Uhr,
Oberlandesgericht Celle, Saal 94,
Schlossplatz 2 - Eingang Kanzleistraße - 29221 Celle.
Fortsetzungstermine sind anberaumt für den
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27. September 2017
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17., 18., 24., 25. Oktober 2017
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01., 07., 08., 14., 15., 21., 22., 28., 29. November 2017
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05., 06., 12., 13., 19., 20. Dezember 2017
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09., 10., 16., 17., 23., 24., 30., 31. Januar 2018,
sodann bis auf weiteres ab dem 06. Februar 2018 fortlaufend für jeden Dienstag und Mittwoch jeweils ab 10 Uhr.
Der Einlass beginnt jeweils gegen 8.30 Uhr.
Der Vorwurf
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten die Bildung eines überregionalen salafistisch-jihadistischen Netzwerks vor, innerhalb dessen Ahmad Abdulaziz Abdullah A., der sich auch „Abu Walaa“ nennt, als Repräsentant des sogenannten Islamischen Staates (IS) in Deutschland die zentrale Führungsposition übernommen habe. Ahmad Abdulaziz Abdullah A. habe als Imam der Moschee des Vereins Deutscher Islamkreis Hildesheim e. V. (DIK-Moschee) dort und auf sogenannten Islamseminaren radikal-islamistische Inhalte gepredigt. Ziel des von ihm angeführten Netzwerks sei es gewesen, Personen an den „IS“ nach Syrien oder in den Irak zu vermitteln. Wegen seiner direkten Kontakte zu Führungspersonen des „IS“ sei es Ahmad Abdulaziz Abdullah A. möglich gewesen, Einfluss auf die spätere Verwendung einiger der ausgereisten Personen innerhalb des „IS“ zu nehmen. Die Angeklagten Hasan C. und Boban S. hätten Gleichgesinnten und Ausreisewilligen neben der arabischen Sprache auch radikal-islamische Inhalte gelehrt. Der Unterricht habe dazu gedient, die ideologischen und sprachlichen Grundlagen für eine zukünftige Tätigkeit beim „IS“, insbesondere für die Teilnahme an Kampfhandlungen, zu schaffen. Der Angeklagte Ahmad Abdulaziz Abdullah A. habe die Aufgabe übernommen, Ausreisen zu billigen und zu organisieren, wobei er mit der konkreten Umsetzung die Angeklagten Mahmoud O. und Ahmed F. Y. beauftragt habe.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten die Ausreise verschiedener Personen in das Herrschaftsgebiet des „IS“ gefördert.
Die fünf Angeklagten wurden am 8. November 2016 festgenommen (vgl. Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft Nummer 55 vom 8. November 2016) und befinden sich seither in Untersuchungshaft.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.09.2017
Ansprechpartner/in:
stellvertr. Pressesprecher RiOLG Rainer, Dr. Derks