Artikel-Informationen
erstellt am:
13.06.2022
CELLE. Das am 1. Juni 2022 verkündete Urteil des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts (Az.: 4 StS 3/21) ist rechtskräftig.
Der Senat hatte eine heute 34jährige Angeklagte insbesondere wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in fünf Fällen, davon u.a. in einem Fall in Tateinheit mit schwerer Entziehung Minderjähriger und mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Gegen dieses Urteil wurde kein Rechtsmittel eingelegt.
Ansprechpartner:
Andreas Keppler
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Telefon: 05141 / 206 777
01525 6798160