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erstellt am:
05.01.2022
CELLE. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle für das Jahr 2022 stehen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts (www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de) unter der Rubrik „Rechtsprechung“ zum Download bereit. Die Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich, bilden aber für die Familiengerichte des Bezirks eine wichtige Orientierungshilfe bei der Unterhaltsberechnung.
Die aktualisierten unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle beinhalten die sog. Düsseldorfer Tabelle 2022 auf Basis der aktuellen Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30. November 2021, nach der sich die Bedarfssätze für Kinder ab Januar 2022 leicht erhöhen. Dem steht in unveränderter Höhe das Kindergeld gegenüber, das nach den gesetzlichen Regelungen mit den Bedarfssätzen zu verrechnen ist. Die Düsseldorfer Tabelle umfasst ab dem 1. Januar 2022 insgesamt 15 Einkommensgruppen, die den Bedarf nunmehr bis zu einer Obergrenze von 11.000 € pauschalieren.
Die Kilometerpauschale für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs wird angehoben (Ziffer 10.2.2. der Leitlinien). Für die notwendigen Kosten einer solchen Nutzung können 0,42 € pro gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Bei Fahrtstrecken von mehr als 30 km einfacher Entfernung kann die Kilometerpauschale ab dem 31. Kilometer auf 0,28 € pro gefahrenem Kilometer reduziert werden. Mit der Pauschale sind i.d.R. auch Anschaffungskosten erfasst. Werden die Raten für einen zur Anschaffung aufgenommenen Kredit berücksichtigt, so verringern sich die anrechnungsfähigen Kilometer-Kosten.
Darüber hinaus enthalten die Leitlinien redaktionelle Änderungen, die der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgen.
Ansprechpartner:
Andreas Keppler
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Telefon: 05141 / 206 777
01525 6798160