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Staatsschutzverfahren wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Liwa Al-Izza Lil-lah“)

- Verfahrensbeginn und Akkreditierungsverfahren für Pressevertreter -



CELLE. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat mit Beschluss vom 16. Januar 2020 die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen einen 33jährigen Syrer zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (4 StS 1/19).

Dem Angeklagten wird u.a. vorgeworfen, sich in Syrien als Mitglied an einer ausländischen terroristischen Vereinigung („Liwa Al-Izza Lil-lah“) beteiligt zu haben (§§ 129a, 129b StGB). Bei dieser Vereinigung soll es sich um eine militant-islamistische Gruppierung mit dschihadistischen Tendenzen handeln, deren Zwecke und Tätigkeit auf die Begehung von Mord, Totschlag sowie Straftaten gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz gerichtet gewesen sei. Ziel der Vereinigung, die u.a. mit der „Jabhat al-Nusra“ kooperiert habe, sei die Errichtung eines islamischen Staates.

Der Angeklagte soll im Februar 2013 mit einem Schnellfeuergewehr bewaffnet an Kampfhandlungen teilgenommen und gemeinsam mit anderen Kämpfern der „Liwa Al-Izza Lil-lah“ die Residenz des syrischen Luftwaffengeheimdienstes in Tabka erobert sowie nach der Eroberung zwischen August 2013 und Anfang 2014 bewaffnete Patrouillendienste geleistet haben.

Für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Seit dem 15. Juli 2019 befindet sich der Angeklagte in dieser Sache in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung beginnt am

Donnerstag, 20. Februar 2020 10:00 Uhr

im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94

Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße

Fortsetzungstermine (Beginn jeweils um 09:30 Uhr) sind gegenwärtig anberaumt für den 21., 27. und 28. Februar, 05., 06., 12., 13., 19., 20. und 26. März, 16., 17., 23. und 24. April, 07., 08., 28. und 29. Mai 2020 sowie danach bis auf weiteres fortlaufend an jedem Donnerstag und Freitag jeweils 09:30 Uhr.

Akkreditierung von Medienvertretern

Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat sitzungspolizeiliche Anordnungen erlassen und darin unter III. u. a. angeordnet, dass ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.

Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Diese


beginnt am 11. Februar 2020 um 10:00 Uhr und

endet am 12. Februar 2020 um 16:00 Uhr.


Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Zur Vereinfachung der Abläufe ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Anmeldungen, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Für Pressevertreter stehen im Saal bis zu 28 Sitzplätze zur Verfügung. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche innerhalb der Akkreditierungsfrist vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den sitzungspolizeilichen Anordnungen.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter von Justiz und Polizei vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

FAQ zum Akkreditierungsverfahren haben wir zur Erleichterung hier zusammengestellt.

Ansprechpartner:

Dr. Rainer Derks

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160

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* Pflichtfeld
Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.02.2020

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