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Staatsschutzverfahren wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat

- Termine für Schlussvorträge und Urteilsverkündung -



CELLE. In dem vor dem Oberlandesgericht geführten Staatsschutzverfahren gegen die 30-jährige Lorin I. (5 StS 1/20) hat der Vorsitzende des 5. Strafsenats mitgeteilt, dass nach der gegenwärtigen Planung

die Plädoyers voraussichtlich am 20. August 2020, 09:15 Uhr, gehalten werden sollen.

Abhängig von deren Dauer ist mit der Urteilsverkündung noch am 20. August 2020 zu rechnen, anderenfalls voraussichtlich am 24. August 2020.

Das Verfahren hat am 03. Juli 2020 begonnen. Weitere Informationen zu diesem Verfahren können unter folgendem Link abgerufen werden: https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neues-staatsschutzverfahren-wegen-mitgliedschaftlicher-beteiligung-an-der-auslandischen-terroristischen-vereinigung-islamischer-staat-189084.html.

Ansprechpartner:

Klaas Endler

Richter am Oberlandesgericht

Stellv. Pressesprecher

Telefon: 05141 206 596



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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2020

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