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Staatsschutzverfahren wegen angeblicher Unterstützung der PKK

- Verfahrensbeginn und Akkreditierungsverfahren für Pressevertreter -



CELLE. Vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts beginnt im August 2020 ein neues Staatsschutzverfahren gegen einen heute 46jährigen Türken, dem in der
Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Celle vorgeworfen wird, sich zwischen April 2010 und November 2013 an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (PKK) beteiligt und entgegen dem Bereitstellungsverbot nach der EG-Listungsverordnung zur Terrorismusbekämpfung - (EG) Nr. 2580/2001 - Gelder für die PKK gesammelt zu haben.

Der Angeklagte soll in Kenntnis der Ziele, der Programmatik sowie der Methoden der PKK innerhalb der PKK-Struktur eine herausgehobene Leitungsfunktion als deren Gebietsleiter in Kassel und Salzgitter wahrgenommen haben. In dieser Funktion habe dem Angeklagten insbesondere die Beschaffung finanzieller Mittel - u. a. durch Spendensammlungen - oblegen, die zum Teil auch für die Finanzierung des bewaffneten Kampfs der PKK verwendet würden.

Für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz in §§ 129a, 129b StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Der Verstoß gegen ein Bereitstellungsverbot wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 18 Abs. 1 Außenwirtschaftsgesetz [AWG]).

Die Hauptverhandlung beginnt am


Freitag, den 21. August 2020, um 09:15 Uhr

im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94

Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.


Fortsetzungstermine (Beginn jeweils um 09:15 Uhr) sind gegenwärtig anberaumt für den 03., 10., 14. und 24. September, 09 und 30. Oktober 2020.

Akkreditierung von Medienvertretern


Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat sitzungspolizeiliche Anordnungen erlassen und darin unter III. angeordnet, dass für Presse- und Medienvertreter ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.

Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Diese


beginnt am 04. August 2020 um 10:00 Uhr und

endet am 08. August 2020 um 12:00 Uhr.


Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.

Infolge der zur Reduzierung einer Infektionsgefahr einzuhaltenden Mindestabstände stehen für die allgemeine Öffentlichkeit und die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen im Sitzungssaal insgesamt nur neun Sitzplätze zur Verfügung. Es werden daher nur akkreditierte Pressevertreter, die sich mit einem Presseausweis oder anderem geeigneten Nachweis legitimieren, zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die verfügbaren Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche innerhalb der Akkreditierungsfrist vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den sitzungspolizeilichen Anordnungen.

Anmeldungen sind ausschließlich per Mail und nur über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Zur Vereinfachung der Abläufe ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Anmeldungen, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter von Justiz und Polizei vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

FAQs zum Akkreditierungsverfahren haben wir zur Erleichterung hier zusammengestellt.


Ansprechpartner:

Dr. Rainer Derks

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160

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* Pflichtfeld
Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2020

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