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Staatsschutzverfahren gegen Abu Walaa – Schluss der Beweisaufnahme beabsichtigt

- Beendigung des Strafverfahrens gegen angebliche Rekrutierer für den sog. IS demnächst möglich -


CELLE. Am 20. Januar 2021 fand der 239ste Hauptverhandlungstag in dem vor dem 4. Strafsenat - Staatschutzsenat - des Oberlandesgerichts geführten Strafverfahren gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah A. („Abu Walaa“) und drei weitere Angeklagte statt. Den Angeklagten wird u.a. vorgeworfen, sich als Mitglied oder Unterstützer an dem sog. Islamischen Staat (IS) als einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben. Sie sollen – teilweise als hochrangige Verantwortliche des IS in Deutschland – gezielt Personen animiert und unterstützt haben, in das vom IS kontrollierte Gebiet auszureisen und sich dem IS anzuschließen. Die Hauptverhandlung hat am 26. September 2017 begonnen.

Der Vorsitzende hat den Verfahrensbeteiligten am letzten Verhandlungstag mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, die Beweisaufnahme am nächsten Verhandlungstag zu schließen und die Schlussvorträge zunächst der Bundesanwaltschaft und anschließend der Verteidiger entgegenzunehmen.

Trotz dieser Ankündigung können weiterhin insbesondere Beweisanträge gestellt werden. Auch wurden im letzten Verhandlungstermin Anträge gestellt, über die der Senat noch nicht entschieden hat. Es steht deshalb nicht fest, dass die Schlussvorträge tatsächlich beginnend mit dem nächsten Verhandlungstag gehalten werden.

Bis auf Weiteres findet die Hauptverhandlung in dem Verfahren weiterhin jeweils dienstags und mittwochs im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle statt (Beginn: 09:15 Uhr); der nächste Verhandlungstag ist Dienstag, der 26. Januar 2021.

Nach der aktuell geltenden Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden des 4. Strafsenats ist die Zahl der Sitzplätze für Zuschauer und Medienvertreter im Sitzungssaal verringert. Zudem wurde angeordnet, dass im Bereich des Sicherheitstraktes und des Sitzungssaals Schutzmasken zu tragen sind. Der Vorsitzende hat eine Anpassung dieser Sicherheitsverfügung an das zu erwartende erhöhte Öffentlichkeitsinteresse angekündigt.

Voraussichtlich werden hiernach insgesamt elf Sitzplätze im Sitzungssaal zur Verfügung stehen, von denen vier den für dieses Verfahren bereits akkreditierten Presse- und Medienvertretern jeweils bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn vorbehalten sind. Die Zuweisung der Plätze bestimmt sich nach der Reihenfolge des Eintrags in eine an jedem Sitzungstag am Eingang in den Hochsicherheitstrakt in der Kanzleistraße spätestens 30 Minuten vor Sitzungsbeginn ausgelegte Liste. Bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn nicht von Medienvertretern im Sitzungssaal eingenommene Sitzplätze werden für die allgemeine Öffentlichkeit freigegeben. Die ursprünglich an die akkreditierten Presse- und Medienvertreter ausgegebenen Platzkarten begründen keinen Anspruch mehr auf einen Sitzplatz.

Der Senat wird die Tonübertragung der Hauptverhandlung in einen Arbeitsraum für Medienvertreter zulassen. Die Tonübertragung findet jedoch nur dann statt, wenn nicht alle bis zehn Minuten vor dem bestimmten Sitzungsbeginn erschienenen interessierten Medienvertreter, die sich durch einen Presseausweis und amtlichen Lichtbildausweis legitimieren müssen, einen Platz im Zuschauerraum des Gerichtssaals finden und aus dem Kreis der Medienvertreter, die keinen Platz im Zuschauerraum gefunden haben, der Wunsch nach einer Tonübertragung ausdrücklich geäußert wird.

Den beiden akkreditierten Fernsehsendern und dem akkreditierten Fotografen wird ab zehn Minuten vor Beginn des vorgesehenen Sitzungsbeginns bis 30 Sekunden nach Einzug des Senats bzw. der Aufforderung zur Einstellung der Aufnahmetätigkeit wieder das Herstellen von Film- und Fotoaufnahmen gestattet. Jedes Fernsehteam darf nur aus maximal zwei Personen bestehen. Bei der Wahl des Standortes während der Aufnahmetätigkeit haben sie und der Fotograf die Anordnungen der Saalwachtmeister zu beachten, andernfalls wird ihnen die weitere Aufnahmetätigkeit untersagt.

Wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und der Vielzahl der Personen, die sich an den Verhandlungstagen während der Verhandlungspausen und nach dem Ende der Sitzung im Sitzungssaal und Sicherheitstrakt aufhalten, sind Film- und Fotoaufnahmen im Übrigen in diesem Bereich nicht gestattet. Die Durchführung von Interviews im Sitzungssaal ist zu keinem Zeitpunkt gestattet.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass das Gesicht der Angeklagten vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehanstalten oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert wird („Verpixeln“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist. Entsprechendes gilt für die eingesetzten Justiz- und Polizeikräfte. Die Verteidiger und die Vertreter der Bundesanwaltschaft dürfen nur mit ihrem Einverständnis gefilmt und fotografiert werden, die Mitglieder des Senats ausschließlich vor Beginn und nach dem Ende der Sitzung.

Die ab dem nächsten Verhandlungstag geltende Sicherheitsverfügung wird zeitnah im Wege einer Pressemitteilung zugänglich gemacht.

Sofern Medienvertreter beabsichtigen, die Verhandlung zu besuchen, bitte ich, dies zur besseren Planung unter OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de anzuzeigen. Diese Anzeige ist allerdings nicht Voraussetzung einer Sitzungsteilnahme.



Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160


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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2021

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