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Staatsschutzverfahren gegen Abu Walaa

- Schlussvorträge und Urteilsverkündung -


CELLE. Nachdem die Bundesanwaltschaft und die Verteidiger der Angeklagten Ahmad A. und Hasan C. in den vergangenen Wochen Schlussvorträge gehalten haben, sind in dem Staatsschutzverfahren für diesen Dienstag und Mittwoch die Plädoyers der Verteidiger der weiteren Angeklagten Boban S. und Mahmoud O. geplant. Alle Angeklagten werden voraussichtlich am Mittwoch Gelegenheit erhalten, sich selbst abschließend zu äußern.

Nach dem bislang vorgesehenen Zeitplan könnte am Mittwoch, dem 17. Februar 2021, das Urteil verkündet werden.

Die Verhandlungstermine finden am morgigen Dienstag (9.2.2021) ab 13.00 Uhr und ansonsten weiterhin ab 9.15 Uhr im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle statt. Wegen der aktuell geltenden Sicherheitsverfügung wird auf die Pressmitteilung vom 25. Januar 2021 verwiesen, der die Zutrittsregelungen für Pressevertreter und Besucher zu entnehmen sind.


Vertreterinnen und Vertreter der Medien würden uns die Planung erleichtern, wenn sie sich für den Termin der möglichen Urteilsverkündung unter OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de unter Angabe des Mediums, für das sie berichten, anmelden würden.

Bei Bedarf steht ein Pressesprecher des Gerichts im Anschluss an eine Urteilsverkündung für einen O-Ton zur Verfügung. In diesem Rahmen wird auch Vertretern der Bundesanwaltschaft und Verteidigern Gelegenheit gegeben werden, Erklärungen gegenüber der Presse abzugeben. Um bei diesem Termin die Einhaltung der Hygieneregeln und Abstandsgebote sicherstellen zu können, werden Medienvertreter aufgefordert, sich für eine Teilnahme ebenfalls unter OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de bis Mittwoch, den 10. Februar 2021, anzumelden. Bei dieser Anmeldung sind das Medium und die Teilnehmerzahl anzugeben. Sofern beabsichtigt ist, bei diesem Pressetermin Videoaufnahmen zu fertigen, ist dies mitzuteilen. Es bleibt vorbehalten, nicht rechtzeitig angemeldete Medienvertreter von einer Teilnahme auszuschließen, wenn anderenfalls die Einhaltung der Abstandsregeln nicht sicherzustellen ist. Auch darüber hinausgehende Einschränkungen bleiben in Abhängigkeit von der Anzahl interessierter Teilnehmer vorbehalten.

Sofern es erforderlich ist, Ü-Wagen oder sonstige Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe des Oberlandesgerichts abzustellen, wird gebeten, auch dies zur besseren Planung und Koordination mit den Sicherheits- und Ordnungsbehörden mitzuteilen.

Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160


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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2021

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