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Neues Staatsschutzverfahren wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat

- Verfahrensbeginn und Akkreditierungsverfahren für Pressevertreter –


CELLE. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat mit Beschluss vom 10. März 2021 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen Rabih O. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (5 StS 1/21). Der 38-jährige Angeklagte befindet sich seit dem 28. Juli 2020 in Untersuchungshaft.

Dem Angeklagten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in acht Fällen (§ 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 129a Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 5 StGB), teilweise in Tateinheit mit einem Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften verhängtes Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG), vorgeworfen [https://generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/anklage-gegen-einen-mutmasslichen-unterstutzer-der-auslandischen-terroristischen-vereinigung-islamischer-staat-is-196299.html].

Konkret soll der Angeklagte seinem Bruder Ahmad S. in der Zeit von Juli 2015 bis Januar 2018 insbesondere als Vermögensverwalter finanzielle und logistische Hilfe geleistet haben, wobei sein Bruder in Syrien als Mitglied des „Islamischen Staats" (IS) an der Aufrechterhaltung und Förderung der militärischen Präsenz und Aktivität des „IS" beteiligt gewesen sein soll. Durch diese Unterstützung seines Bruders habe der Angeklagte Rabih O. zugleich den „Islamischen Staat" (IS) unterstützt.

Für die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, für einen dem Anklagevorwurf entsprechenden Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am

Montag, den 19. April 2021, um 09:15 Uhr

im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94

Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.

Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den 23., 27. und 29. April 2021, den 7., 10., 14., 17., 20., 25. und 31. Mai 2021, den 4., 7., 14., 21. Juni 2021, den 5., 12., 19. Juli 2021, den 16. August 2021 und nachfolgend jeden übernächsten Montag, beginnend mit dem 30. August 2021.

Die Verhandlungstermine beginnen jeweils um 09:15 Uhr.

Akkreditierung von Medienvertretern

Der Vorsitzende des 5. Strafsenats hat eine Sicherheitsverfügung erlassen und darin unter IV. angeordnet, dass für Presse- und Medienvertreter ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.

Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Diese


beginnt am 30. März 2021 um 10:00 Uhr und

endet am 1. April 2021 um 12:00 Uhr.


Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

Zur Vereinfachung der Abläufe ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Anmeldungen, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Für Pressevertreter stehen im Saal insgesamt 9 Sitzplätze zur Verfügung. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche innerhalb der Akkreditierungsfrist vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus der Sicherheitsverfügung.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter von Justiz und Polizei vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

FAQs zum Akkreditierungsverfahren sind zur Erleichterung FAQ_Akkreditierungsverfahren hier zusammengestellt.


Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160


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Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2021

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