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Neues Staatsschutzverfahren wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hai`at Tahrir al-Sham“ (HTS)

- Verhandlungsbeginn im Oktober 2021 -


CELLE. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat mit Beschluss vom 18. August 2021 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen Tassilo M. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (5 StS 4/21). Ein Haftbefehl gegen den weitgehend geständigen Angeklagten ist außer Vollzug gesetzt.

Dem Angeklagten wird die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in sechs Fällen (§ 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) und Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften verhängtes Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG) zur Last gelegt (https://generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/anklage-gegen-einen-mutmasslichen-unterstutzer-der-auslandischen-terroristischen-vereinigung-hai-at-tahrir-al-sham-hts-202702.html).

Konkret soll der Angeklagte zwischen 2017 und 2019 von Delmenhorst aus Finanzmittel im Gesamtwert von 2.175,- Euro an das damals in Syrien aufhältige (und mittlerweile verstorbene) Mitglied der Vereinigung „Hai`at Tahrir al-Sham“ Marko W. übermittelt haben, um diesem die Beschaffung von Waffen, militärischer Ausrüstung und anderer für den täglichen Bedarf im bewaffneten Kampf der Vereinigung benötigter Gegenstände zu ermöglichen.

Die Hai'at Tahrir al-Sham (HTS) ist nach dem Anklagevorwurf ein Zusammenschluss verschiedener Gruppierungen militant-fundamentalistischer Ausrichtung um die al-Nusra-Front in Syrien, die sich zum Ziel gesetzt habe, die Assad-Regierung in Syrien zu stürzen und dort einen auf ihrer Ideologie gründenden sunnitisch-islamischen „Gottesstaat“ unter Geltung der Scharia zu errichten. Das Bündnis habe die Regierungstruppen und oppositionelle Gruppen bekämpft und im Sommer 2017 die Vorherrschaft etwa im Gebiet um Idlib errungen.

Für die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie für Terrorismusfinanzierung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, für einen dem Anklagevorwurf entsprechenden Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am

Donnerstag, den 14. Oktober 2021, um 09:15 Uhr

im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.


Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den 19. und 20. Oktober, sowie für den 2., 11. und 16. November 2021, jeweils beginnend um 09.15 Uhr.


Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung, die nach der Reihenfolge der Eintragung in eine 15 Minuten vor Sitzungsbeginn ausliegende Liste vergeben werden. Die Zahl der Mitarbeiter von Fernsehteams ist auf zwei Mitarbeiter und bzgl. eines Fotografenteams auf einen Fotografen begrenzt.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter von Justiz und Polizei vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

Sämtliche Verfahrensbeteiligte, Zuschauer und Medienvertreter haben medizinische Masken zu tragen.

Einzelheiten sowie weitere Beschränkungen ergeben sich aus der vom Vorsitzenden des 5. Strafsenats erlassenen Sicherheitsverfügung, die über die Veröffentlichung dieser Presserklärung auf der Internetseite des Oberlandesgerichts hier abrufbar ist.

Ein Akkreditierungsverfahren wird nicht durchgeführt.


Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160


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Artikel-Informationen

erstellt am:
07.09.2021

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