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Neues Staatsschutzverfahren wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS)

- Verhandlungsbeginn am 23. März 2023 –


CELLE. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 28. Februar 2023 die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen den 60-jährigen Aleem N. aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den 26-jährigen Mahmoud A. S. aus dem Raum Salzgitter zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (4 St 1/23). Die Angeklagten befinden sich seit dem 13. Juni bzw. dem 5. Oktober 2022 in Untersuchungshaft.

Der Generalbundesanwalt legt den Angeklagten zur Last, sich mitgliedschaftlich in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Strafgesetzbuchs, StGB). Daneben wird Aleem N. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a i.V. m. § 89a Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB) in zwei Fällen vorgeworfen (Der Generalbundesanwalt - Aktuelle Pressemitteilungen - Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben).

Konkret sollen die Angeklagten seit Jahren Anhänger jihadistischer und radikalislamischer Ideen gewesen sein. Jedenfalls seit dem Jahr 2017 hätten sich beide mit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ identifiziert.

Spätestens im Herbst 2021 habe sich Mahmoud A. S. von Deutschland aus dem IS als Mitglied angeschlossen. Fortan sei er fest in den Medienapparat der Organisation eingebunden gewesen und habe insbesondere als „Designer“ an der Fertigung von Propagandadokumenten mitgewirkt. Er habe sich zudem mit der Sammlung und dem Transfer von Spendengeldern für die Vereinigung befasst. Daneben habe er sich an der Organisation von Reisen Dritter in das Kerngebiet des IS beteiligt. Ab Frühjahr 2022 habe er sich auch selbst darum bemüht, nach Syrien zu gelangen, um sich dort für den IS zu betätigen.

Aleem N. sei in den Jahren 2020 und 2021 aus der Bundesrepublik ausgereist. Er habe vergeblich das Ziel verfolgt, sich dem IS in Syrien und Pakistan anzuschließen, um an Kampfhandlungen oder terroristischen Anschlägen mitzuwirken. Nach seiner ersten Rückkehr nach Deutschland im Oktober 2020 habe er begonnen, Propagandadokumente des IS ins Deutsche zu übersetzen und zu verbreiten. Ab Januar 2022 habe ihm hierbei Mahmoud A. S. als Ratgeber zur Verfügung gestanden. Dieser habe Aleem N. zu übersetzende Dokumente zugänglich gemacht und Kontakte und technische Unterstützung vermittelt. Im März 2022 habe sich Aleem N. unter maßgeblicher Beteiligung des Mahmoud A. S. von Deutschland aus in die Strukturen des IS eingegliedert. Er sei fortan Mitglied einer IS-internen Telegram-Chatgruppe gewesen, der Mahmoud A. S. bereits angehört habe. Diese Gruppe sei zur Koordination der Verbreitung von IS-Propaganda genutzt worden. In der Folge habe Aleem N. zahlreiche Übersetzungen im Auftrag eines übergeordneten IS-Mitglieds erledigt. Als Aleem N. mit anderen IS-Mitgliedern innerhalb der Gruppe in Streit geraten sei, habe Mahmoud A. S. auf Weisung höherrangiger Kader vermittelt.

Für die mitgliedschaftliche Beteiligung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor, für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am

Donnerstag, den 23. März 2023 um 9:30 Uhr

im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.

Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den

12., 17., 25., 26. April 2023;

08., 09., 17., 23., 24., 30., 31. Mai 2023;

06., 07., 13., 14., 20., 21., 27., 28. Juni 2023;

04., 05., 11., 12. Juli 2023;

14., 15., 22., 23. August 2023 sowie

soweit weiter erforderlich fortan bis auf Weiteres jeden Dienstag und Mittwoch, jeweils 9:30 Uhr.

Teilnahme von Medienvertretern

Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat eine Sicherheitsverfügung erlassen. Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal wird um eine Anmeldung spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag schriftlich oder per E-Mail (OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de) beim Pressesprecher dieses Gerichts und Legitimation mit Kopien von Presseausweis und amtlichem Lichtbildausweis der zum Aufnahmeteam gehörenden Personen gebeten. Pro Aufnahmeteam werden maximal zwei Personen zugelassen. Ohne fristgemäße Anmeldung muss mit Zurückweisung der Aufnahmeteams/-personen gerechnet werden, insbesondere wenn sonst der ordnungsgemäße Ablauf der Sitzung oder die Einhaltung des Zeitplans nicht gewährleistet werden können.

Unter diesen Voraussetzungen dürfen Fernsehteams und Fotografen im Sitzungssaal grundsätzlich an allen Verhandlungstagen ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung bis 30 Sekunden nach Einzug des Senats bzw. der Aufforderung zum Einstellen der Aufnahmetätigkeit filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren, sofern nicht die Öffentlichkeit mit Senatsbeschluss ausgeschlossen wird.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter/innen von Justiz und Polizei mit Ausnahme der erkennenden Richter/innen vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

Einzelheiten ergeben sich aus der Sicherheitsverfügung.

Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160


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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.03.2023

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