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Neues Staatsschutzverfahren wegen Kriegsverbrechen gegen Personen durch entwürdigende oder erniedrigende Behandlung

- Verhandlungsbeginn am 15. Februar 2024 –


CELLE. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 6. Juli 2023 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 25. April 2023 gegen den 37-jährigen Zakaria B. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (4 St 2/23).

Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen Konflikt eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigt oder erniedrigend behandelt zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 6 Nr. 2 des Völkerstrafgesetzbuches, § 52 des Strafgesetzbuches).

Der Angeklagte soll sich im Oktober des Jahres 2012 in Aleppo als Kämpfer der regimenahen „Shabiha"-Miliz an bewaffneten Auseinandersetzungen mit Oppositionellen beteiligt haben und – nachdem hierbei vier Personen getötet worden seien - mit seinem Fuß gegen den Kopf von drei - auf der Ladefläche eines Pickup-Fahrzeugs verladenen - Leichen getreten und über die Leichen auf den Pickup aufgestiegen sein, bevor der Pickup mit den Leichen davongefahren sei.

Für Kriegsverbrechen gegen Personen sieht das Gesetz in Fällen, in denen eine nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person in schwerwiegender Weise entwürdigend oder erniedrigend behandelt wird, eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am

Donnerstag, den 15. Februar 2024 um 10:00 Uhr

im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.

Fortsetzungstermine sind gegenwärtig wie folgt anberaumt:

Mittwoch, 28. Februar 2024, 10:00 Uhr,

Donnerstag, 29. Februar 2024, 09:00 Uhr,

Mittwoch, 6. März 2024, 10:00 Uhr,

Montag, 11. März 2024, 10:00 Uhr,

Dienstag, 12. März 2024, 09:00 Uhr,

Montag, 25. März 2024, 10:00 Uhr,

Mittwoch, 3. April 2024, 10:00 Uhr,

Donnerstag, 4. April 2024, 09:00 Uhr,

Dienstag, 9. April 2024, 10:00 Uhr,

Mittwoch, 10. April 2024, 09:00 Uhr,

Dienstag, 16. April 2024, 10:00 Uhr,

Mittwoch, 17. April 2024, 09:00 Uhr,

Dienstag, 23. April 2024, 10:00 Uhr,

Mittwoch, 24. April 2024, 09:00 Uhr,

Dienstag, 30. April 2024, 10:00 Uhr,

Donnerstag, 2. Mai 2024, 10:00 Uhr.

Teilnahme von Medienvertreterinnen und Medienvertretern

Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat eine Sicherheitsverfügung erlassen. Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal wird um eine Anmeldung spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag schriftlich oder per E-Mail (OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de) beim Pressesprecher dieses Gerichts und Legitimation mit Kopien von Presseausweis und amtlichem Lichtbildausweis der zum Aufnahmeteam gehörenden Personen gebeten. Pro Aufnahmeteam werden maximal zwei Personen zugelassen. Ohne fristgemäße Anmeldung muss mit Zurückweisung der Aufnahmeteams/-personen gerechnet werden, insbesondere wenn sonst der ordnungsgemäße Ablauf der Sitzung oder die Einhaltung des Zeitplans nicht gewährleistet werden können.

Unter diesen Voraussetzungen dürfen Fernsehteams und Fotografen im Sitzungssaal grundsätzlich an allen Verhandlungstagen ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung bis 30 Sekunden nach Einzug des Senats bzw. der Aufforderung zum Einstellen der Aufnahmetätigkeit filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren, sofern nicht die Öffentlichkeit mit Senatsbeschluss ausgeschlossen wird.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter/innen von Justiz und Polizei mit Ausnahme der erkennenden Richter/innen vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

Einzelheiten ergeben sich aus der Sicherheitsverfügung.

Ansprechpartner:

Dr. Rouven Seeberg

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160


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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
19.01.2024

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