Artikel-Informationen
erstellt am:
05.07.2024
zuletzt aktualisiert am:
16.08.2024
Am Donnerstag, 15. August, beginnt am Oberlandesgericht Celle ein Staatsschutzverfahren wegen des Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirft der Angeklagten vor, sich als Ehefrau eines Kämpfers spätestens nach ihrer Ausreise von Hannover nach Syrien dem „Islamischen Staat“ angeschlossen zu haben.
Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle
Laut Anklage identifizierte sich die mittlerweile 32-Jährige spätestens Mitte des Jahres 2014 - motiviert durch ihren damaligen Freund - mit der Ideologie des „IS“. Er soll bereits im Mai 2014 als Teil der sogenannten „Wolfsburger Salafistengruppe“ nach Syrien ausgereist sein, um sich als Kämpfer dem IS anzuschließen. Nach einer islamisch religiösen Trauung soll die Angeklagte im Oktober 2014 ebenfalls nach Syrien gereist sein.
Die Eheleute sollen in Syrien in einer Wohnung in der Stadt Tabqa gelebt haben. Die Angeklagte soll die vom „IS“ vorgesehene Rolle der Ehefrau eines Kämpfers als Hausfrau ausgeübt haben. Dabei habe sie von den Versorgungsleistungen der Vereinigung profitiert. Neben der Führung des Haushaltes und der umfassenden Unterstützung des kämpfenden Ehemanns soll sie Kinder anderer „IS-Kämpfer“ zeitweilig betreut haben.
Nachdem ihr Ehemann bei Kampfhandlungen verstorben sei, habe die Angeklagte zunächst als Witwe beim IS gelebt und später einen weiteren IS-Kämpfer geheiratet. Ende 2017 soll die Angeklagte dann bei einem Schleusungsversuch in die Türkei in kurdischen Gewahrsam genommen und schließlich 2019 nach Deutschland abgeschoben worden sein.
Rechtliche Grundlagen
Der Strafrahmen für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 des Strafgesetzbuchs, StGB).
Verhandlungstermine am Oberlandesgericht Celle
Die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle mit Beschluss vom 10. Juni 2024 zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Az.: 4 St 1/24). Die Hauptverhandlung beginnt am
Donnerstag, 15. August, 9 Uhr, Saal H 94
Fortsetzungstermine sind nach jetzigem Stand für
Freitag, 16. August 2024, 9 Uhr, Saal H 94
Dienstag, 3. September 2024, 9 Uhr, Saal H 94
anberaumt.
Der Termin am Montag, 19. August, wurde aufgehoben.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung.
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Ansprechpartner:
Dr. Rouven Seeberg
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Telefon: 05141 / 206 777
01525 / 6798160
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erstellt am:
05.07.2024
zuletzt aktualisiert am:
16.08.2024