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Neues Staatsschutzverfahren wegen angeblicher Mitgliedschaft in der PKK eröffnet

- Verhandlungsbeginn am 4. September 2023 -


CELLE. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 16. August 2023 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen den heute 43-jährigen Mehmet C. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (4 St 3/23). Der Angeklagte befindet sich seit dem 3. März 2023 in Untersuchungshaft.

Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, sich mitgliedschaftlich in einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Strafgesetzbuchs, StGB).

Der Angeklagte soll als hauptamtlicher Kader der PKK von 2018 bis 2019 das PKK-Gebiet „Hannover“ und von 2019 bis jedenfalls Mitte 2021 das PKK-Gebiet „Bremen“ geleitet haben. Er habe dabei die Verantwortung für alle propagandistischen, organisatorischen, finanziellen und personellen Angelegenheiten in diesen Zuständigkeitsbereichen getragen. Er habe Parteiversammlungen und Propagandaveranstaltungen organisiert und darauf hingewirkt, dass möglichst viele Personen aus seinem Zuständigkeitsbereich an entsprechenden Versammlungen, Kundgebungen und Treffen teilnahmen. Auf die ihm unterstehenden Personen habe er teils disziplinierend eingewirkt. Zudem habe er die Beitreibung und Abrechnung der alljährlichen Spendenkampagne innerhalb der von ihm geleiteten Gebiete überwacht.

Die PKK „Arbeiterpartei Kurdistans" sei mit ihren Teilstrukturen eine terroristische Vereinigung im Ausland, deren Zwecke und Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten des Mordes oder Totschlags gerichtet seien. Sie habe eine Vielzahl von Anschlägen insbesondere auf türkische Polizei- und Militäreinrichtungen begangen.

Für die mitgliedschaftliche Beteiligung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am

Montag, den 4. September 2023 um 10:00 Uhr

im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.


Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den

18., 20., 27. September 2023;

04., 10., 11. Oktober 2023;

01., 07., 08., 21., 22., 28., 29. November 2023;

05., 06., 12., 13., 19., 20. Dezember 2023;

09., 10. Januar 2024 sowie


soweit weiter erforderlich bis auf Weiteres jeden Dienstag und Mittwoch, sofern kein Feiertag in Niedersachsen,

jeweils 9:30 Uhr (Ausnahmen: 04., 18. September und 04. Oktober: 10.00 Uhr).



Teilnahme von Medienvertretern

Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat eine Sicherheitsverfügung erlassen. Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal wird um eine Anmeldung spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag schriftlich oder per E-Mail (OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de) beim Pressesprecher dieses Gerichts und Legitimation mit Kopien von Presseausweis und amtlichem Lichtbildausweis der zum Aufnahmeteam gehörenden Personen gebeten. Pro Aufnahmeteam werden maximal zwei Personen zugelassen. Ohne fristgemäße Anmeldung muss mit Zurückweisung der Aufnahmeteams/-personen gerechnet werden, insbesondere wenn sonst der ordnungsgemäße Ablauf der Sitzung oder die Einhaltung des Zeitplans nicht gewährleistet werden können.

Unter diesen Voraussetzungen dürfen Fernsehteams und Fotografen im Sitzungssaal grundsätzlich an allen Verhandlungstagen ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung bis 30 Sekunden nach Einzug des Senats bzw. der Aufforderung zum Einstellen der Aufnahmetätigkeit filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren, sofern nicht die Öffentlichkeit mit Senatsbeschluss ausgeschlossen wird.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter/innen von Justiz und Polizei mit Ausnahme der erkennenden Richter/innen vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

Einzelheiten ergeben sich aus der Sicherheitsverfügung.


Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2023

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