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Angeklagter half führendem IS-Mitglied finanziell und logistisch

- Unterstützung seines Bruders, damit dieser sich ganz seinen Aufgaben für den IS widmen konnte -


CELLE. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat heute einen 31jährigen Angeklagten aus dem Raum Hildesheim wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt (Az. 4 StS 2/22).

Der Angeklagte hat einem seiner Brüder zwischen 2015 und 2019 in vielerlei Hinsicht geholfen, damit dieser in führender Funktion in Syrien für den Islamischen Staat (IS) tätig sein konnte. Er unterstützte dessen Frau und Kinder bei deren Ausreise zu seinem Bruder. Er verwaltete im Interesse seines Bruders zwei vermietete Wohnungen. Er half ihm bei der Beschaffung und Aktivierung verschiedener SIM-Karten, damit er Kontakt zu anderen IS-Mitgliedern halten und Ausreisewilligen aus Deutschland Anweisungen und Unterstützung für die Ausreise geben und Schleuser für den Grenzübertritt von der Türkei nach Syrien vermitteln konnte. Er vermittelte Nachrichten zwischen seinem Bruder und Ausreisewilligen. Teilweise stand er dabei auch in Kontakt mit dem „Abu Walaa“ genannten führenden Mitglied des IS in Hildesheim. Schließlich unterstütze er die Zweit- und Drittfrau seines Bruders finanziell.

Der Angeklagte hat diese Taten umfassend eingeräumt. Die Hauptverhandlung konnte deshalb am achten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich der Senat unter anderem anhand von Aussagen der polizeilichen Ermittlungsbeamten und von Chatverläufen die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen. Der Senat hat bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten neben dessen umfassendem Geständnis berücksichtigt, dass er früh mit der salafistisch-jihadistischen Szene gebrochen und sich insbesondere von „Abu Walaa“ distanziert hatte. Der Senat ist mit diesem Urteil dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gefolgt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 206 777

01525 6798160

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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.11.2022

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