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Honorarstreit zwischen Celler Heimstiftung und Architekt

Im Honorarstreitverfahren zwischen der Celler Heimstiftung und dem von ihr beauftragten Architekten (14 U 71/05) hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle den ursprünglich für den 17. Januar ins Auge gefassten Verkündungstermin auf den 7. Februar 2006 verlegt.

Die Anberaumung eines Verkündungstermins war notwendig geworden, nachdem sich die Parteien nicht durch Vergleich hatten einigen können (s. Pressemitteilung vom 21. Dezember 2005).

Über den Inhalt der zu verkündenden Entscheidung wird durch weitere Pressemitteilung informiert werden.

Presse
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