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Gurtpflicht und Handyverbot gelten auch vor roter Ampel

Ein Autofahrer muss auch dann angeschnallt bleiben, wenn er verkehrsbedingt an einer roten Ampel hält. Ebenso wenig darf er bei "Rot" sein Mobiltelefon benutzen.

Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle mit Beschluss vom 24. November 2005 festgestellt (Az. 211 Ss 111/05(Owiz)).

Auch bei kurzzeitig verkehrsbedingtem Anhalten bestehe eine nicht beseitigte besondere Gefährdungslage, die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Gurtpflicht führe.

Ähnliches gelte im Ergebnis für das Benutzen eines Handys. Das mit der Ablenkung vom Verkehrsgeschehen verbundene Gefährdungspotenzial werde auch bei kurzfristigem Halten nicht beseitigt.

Presse
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