Präsident des Oberlandesgerichts Celle stellt Jahresbericht 2008 vor
Im Rahmen des diesjährigen Pressefrühstücks stellte der Präsident des Oberlandesgerichts Celle (OLG), Dr. Peter Götz von Olenhusen, am 12. März 2009 Vertretern der Presse und des Rundfunks den Jahresbericht für das Jahr 2008 vor. In einer Leistungsbilanz fasste der Präsident dabei die wesentlichen zahlenmäßigen Entwicklungen und Tendenzen im Zivil , Straf und Familienrecht zusammen. Als sehr erfreulich hob der Präsident die Einstellungszahlen im Richterdienst hervor. Aufgrund des großen Bedarfs konnten im vergangenen Jahr 75 neue Kolleginnen und Kollegen eingestellt werden. Das sind mehr als doppelt soviel wie in den Jahren davor.
Daneben stellte er die Ergebnisse des im vergangenen Jahr durchgeführten Projekts zum Leistungsvergleich der Oberlandesgerichte "OliVE" vor, an dem das OLG Celle mit zehn anderen Oberlandesgerichten aus sieben Bundesländern teilgenommen hat und bei dem es darum ging, "vom Besten zu lernen". Insbesondere bei den Erledigungszahlen in Zivil, Familien- und Strafsachen nehme das OLG Celle einen Spitzenplatz ein. Der Präsident: "Celle schafft viel in kurzer Zeit". Der Erfolg des Projekts zeige sich auch daran, dass sich 6 weitere Oberlandesgerichte und damit 17 von insgesamt 24 in Deutschland dem Projekt angeschlossen haben, das in eine neue Runde gehen soll.
Auch die Entwicklung bei den Mediationsverfahren sei sehr erfreulich. Im Oberlandesgericht selbst seien rund 75 % aller Verfahren erfolgreich.
Anschließend berichtet Dr. Valeska Böttcher, Richterin am OLG und Mitglied des hiesigen Bankensenats, zu den geltenden Grundsätzen bei fehlgeschlagener Immobilienfinanzierung und dem Erwerb von Immobilienfondsanteilen. Selbst wenn die Banken- und Finanzkrise bei den Gerichten noch nicht angekommen sei, besäßen die Gerichte das notwendige Instrumentarium, um die anstehenden Fragen zu klären. Zwar stellte Gesetz und Rechtsprechung den Anlegern eine Vielzahl von Rechten zur Seite, um Verträge, die nicht halten, was sie versprechen, rückabzuwickeln. Allerdings trügen grundsätzlich die Anleger das Risiko der Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage. Außerdem müssten sie eine falsche Beratung oder gar eine arglistige Täuschung beweisen, welches sich in der Praxis häufig als sehr schwierig erweise. "Augen auf beim Immobilienkauf!" lautete daher ihr Fazit.
Prof. Dr. Henning Radtke, der neben seiner Tätigkeit an der Universität Hannover im zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht im 2. Strafsenat ist, führte in die aktuelle Diskussion über Absprachen im Strafprozess, den so genannten "Deals", ein. In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass Absprachen im Strafverfahren mit dem Grundgesetz und dem geltenden Strafverfahrensrecht grundsätzlich vereinbar sind. Dennoch ist die Wahrnehmung der Absprachepraxis in der Öffentlichkeit eher negativ. Immer wieder wird in den Medien von teils spektakulären Strafverfahren gegen prominente Angeklagte berichtet, denen auf der Grundlage verfahrensbeendender Absprachen eine vermeintlich unberechtigte Bevorzugung bei der Aburteilung der ihnen vorgeworfenen Straftaten zu Gute komme. Bundestag und Bundesrat haben jeweils eigene Gesetzesentwürfe vorgelegt, die die Leitlinien der Rechtsprechung umsetzen wollen. Prof. Dr. Henning Radtke erläutert Voraussetzungen und Grenzen dieses Instruments und berichtete aus der Praxis der Strafgerichte.
OLG-Präsident Dr. Götz von Olenhusen freute sich über den Erfolg des Jahrespressefrühstücks: "Die gute Resonanz zeigt das Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeit des Oberlandesgerichts und gibt uns Gelegenheit zu einem direkten, regelmäßigen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Medien. Dies erlaubt es uns, rechtspolitische Themen von allgemeinem Interesse intensiver darzustellen und hierüber mit dem Medien ins Gespräch zu kommen."
Der Jahresbericht 2008 kann hier abgerufen werden.