Notarinnen und Notare
amtlicher Vordruck
Hinweis
Sie können Ihre Bewerbung sowohl in Papierform als auch elektronisch einreichen.
Für die Einreichung der Bewerbung als elektronisches Dokument sind die beglaubigten Abschriften des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt oder des Nachweises der Qualifikationen nach § 117b BNotO sowie des Zeugnisses über das Bestehen der notariellen Fachprüfung, die Nachweise über die Teilnahme an notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen (§ 5b Abs. 1 Nr. 4 BNotO), der Nachweis über die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer sowie alle übrigen Nachweise, Erklärungen und Anlagen nur einfach einzureichen. Die elektronische Signatur der Bewerberin oder des Bewerbers ersetzt die eigenhändige Unterschrift; einer qualifizierten elektronischen Signatur der Bewerberin oder des Bewerbers bedarf es hierfür nicht. Beglaubigte Abschriften sind als nach § 39a BeurkG erstellte elektronische Zeugnisse einzureichen.
Für die Einreichung der Bewerbung in Papierform wird der Bewerbervordruck in 3-facher Ausfertigung benötigt. Soweit der Platz auf dem Vordruck nicht ausreicht, sind auch die gesondert unterzeichneten Ergänzungsblätter 3-fach einzureichen. Bitte fügen Sie die Anlagen 2-fach bei. Es reicht aus, jeweils nur eine beglaubigte Abschrift des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt und des Prüfungszeugnisses über das Bestehen der notariellen Fachprüfung sowie jeweils eine einfache Kopie davon zu übersenden.
