Bewerbungsverfahren
Einstellungstermine
In den juristischen Vorbereitungsdienst wird in Niedersachsen in jedem Jahr zum
1. März,
1. Juni,
1. September und
1. Dezember
eingestellt.
Einstellungsbehörden
für den juristischen Vorbereitungsdienst in Niedersachsen sind
das Oberlandesgericht Celle,
das Oberlandesgericht Braunschweig und
das Oberlandesgericht Oldenburg.
Die Einstellungsbehörden nehmen die Zulassung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in voneinander unabhängigen Verfahren vor.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist beginnt 5 Monate vor dem Einstellungstermin
und endet 2 Monate vor dem Einstellungstermin.
Beispiel: Für den Einstellungstermin 1. Juni
Beginn der Bewerbungsfrist: 1. Januar
Ende der Bewerbungsfrist: 31. März.
Einstellungsantrag
Für Ihre Bewerbung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
- Onlineantrag
- ausgefüllte und unterschriebene Anlage zum Onlineantrag
- beglaubigte Abschrift des Zeugnisses der ersten juristischen (Staats-)Prüfung,
- Lebenslauf
- Kopie der Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde.
Abhängig von Ihrem Personenstand können weitere Unterlagen erforderlich sein. Hier finden Sie ein Merkblatt zum Einstellungsverfahren im PDF-Format, dem die Einzelheiten zu entnehmen sind.
Der Antrag auf Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst muss online gestellt werden.
Neben dem Onlineantrag muss der Vordruck „Anlage zur Online-Bewerbung" von Hand ausgefüllt und unterschrieben sowie mit den übrigen Unterlagen auf dem Postweg an
Oberlandesgericht Celle
Referendarabteilung
Schlossplatz 2
29221 Celle
übersandt werden.
Das Formular für den Onlineantrag können Sie hier aufrufen: Onlineantrag, den Vordruck „Anlage zur Online-Bewerbung" finden Sie hier:
Die elektronische Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Die übermittelten Daten werden für das Zulassungs- und das spätere Zuweisungsverfahren gespeichert.
Bei technischen Störungen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 05141 206-786.
Einstellungsaussichten
Die Erfolgsaussichten einer Bewerbung hängen von den zum jeweiligen Einstellungstermin zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen ab.
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der dem Oberlandesgericht zur Verfügung stehenden freien Stellen, so richtet sich die Auswahl nach dem Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst vom 27. Oktober 1977 (Nds. GVBI. S. 537) in Verbindung mit der Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst (KapVO) vom 24. August 1999 (Nds. GVBI. S. 329), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. September 2003 (Nds. GVBI. S. 355).
Örtliche Ausbildungswünsche
Im Einstellungsantrag können Sie angeben, welchem Amts- oder Landgericht Sie im ersten Ausbildungsabschnitt zugeteilt werden möchten. Ein Anspruch, einem bestimmten Gericht zur Ausbildung zugewiesen zu werden, besteht nicht. Zuweisungswünsche werden aber entsprechend den von den Oberlandesgerichten aufgestellten Grundsätzen bestmöglich berücksichtigt. Wegen der großen Zahl der Bewerberinnen und Bewerber und der an den einzelnen Gerichten begrenzten Anzahl der Ausbildungsplätze können bedauerlicherweise nicht alle Zuweisungswünsche berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich daher, weitere Gerichte als alternative Ausbildungsbehörden anzugeben. Örtliche Ausbildungswünsche haben keinen Einfluss auf den Einstellungszeitpunkt.
Ein Verzeichnis aller Gerichte einschließlich einer Suchfunktion finden Sie hier.