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Weiteres Staatsschutzverfahren wegen Werbens für den IS


CELLE. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat unter dem 20. Mai 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Anklage gegen einen zur Tatzeit 32jährigen erhoben, dem vorgeworfen wird, zwischen März und Juni 2018 Propagandamaterial des sog. „Islamischen Staates“ (IS) im Internet veröffentlicht und dadurch u. a. um Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland geworben sowie zu Straftaten aufgefordert zu haben https://generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/anklage-gegen-palaestinenser-wegen-werbens-fuer-den-is-177513.html.


Der 5. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts hat diese Anklage durch Beschluss vom 29. Juli 2019 (5 StS 1/19) zugelassen und die Hauptverhandlung eröffnet, die am


12. August 2019, 9.00 Uhr,


im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94,
Schlossplatz 2 - Eingang Kanzleistraße - 29221 Celle,


beginnt.


Fortsetzungstermine (Beginn jeweils um 9.00 Uhr) sind gegenwärtig anberaumt für den

16., 26. und 29. August 2019,

2., 6., 9., 16.,19., 23. und 26. September 2019,

21. Oktober 2019

sowie den

7. November 2019

und jeden darauffolgenden Donnerstag bis zum Abschluss der Hauptverhandlung.


Akkreditierung von Medienvertretern

Der Vorsitzende des 5. Strafsenats hat sitzungspolizeiliche Anordnung und darin unter III. u. a. angeordnet, dass ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.


Für Pressevertreter stehen 11 Sitzplätze zur Verfügung. Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Diese

beginnt am 31. Juli 2019 um 10.00 Uhr und

endet am 01. August 2019 um 10.00 Uhr.

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.


Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

Zur Vereinfachung der Abläufe ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Anmeldungen, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass jedes rechtlich selbständige Medienorgan nur einen Sitzplatz in Anspruch nehmen kann.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter von Justiz und Polizei vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.


FAQ zum Akkreditierungsverfahren haben wir zur Erleichterung hier zusammengestellt.



Ansprechpartner:

Dr. Rainer Derks

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 206 777

01525 6798160

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Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2019
zuletzt aktualisiert am:
30.07.2019

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