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Urteil im Verfahren gegen Ayoub B. und Ebrahim H.B. rechtskräftig




Celle. Das Urteil des 4. Strafsenats - Staatsschutzsenat - vom 7. Dezember 2015 gegen Ayoub B. und Ebrahim H.B. ist rechtskräftig. Die Angeklagten und die Generalbundesanwaltschaft haben die eingelegten Revisionen zurückgenommen. Damit bleibt es bei der Verurteilung von Ayoub B. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten und von Ebrahim H.B. zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland.



Danach steht fest, dass sich die Angeklagten jeweils zwischen Juni 2014 und August 2014 der Organisation „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) angeschlossen haben und damit Mitglieder einer terroristischen Vereinigung im Ausland gewesen sind und diese unterstützt haben. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht dauerte von August bis Dezember 2015.


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Presse

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stellvertr. Pressesprecher RiOLG Rainer, Dr. Derks

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