Tötung der 17-jährigen Frederike von M.
Tötung der 17-jährigen Frederike von M.
Mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren im Verfahren auf Schmerzensgeld
Celle. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts verhandelt am 23. März 2016 um 10 Uhr in Saal 53 über die Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld des Vaters der am 04. November 1981 getöteten Frederike von M..
Er verlangt von dem Beklagten die Zahlung von 7.000 € als Teilbetrag eines Schmerzensgeldes in Höhe von 21.000 € wegen der durch die Tötung seiner Tochter erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen. Der Beklagte hat die Einrede der Verjährung erhoben.
Das Landgericht Lüneburg hatte die Klage am 9. September 2015 abgewiesen. Dieses Urteil hat der Kläger mit seiner Berufung angegriffen.
Der Beklagte war am 01. Juli 1982 durch das Landgericht Lüneburg wegen Vergewaltigung und Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil auf die Revision des Beklagten aufgehoben hatte, wurde er am 13. Mai 1983 vom Tatvorwurf rechtskräftig freigesprochen.
Die Parteien werden in der mündlichen Verhandlung von ihren Prozessbevollmächtigten vertreten. Das persönliche Erscheinen wurde nicht angeordnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Gebäude des OLG ein allgemeines Verbot für Film-, Foto- und Tonaufnahmen besteht.
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