Artikel-Informationen
erstellt am:
25.02.2026
Im Verfahren um die mutmaßliche Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Hisbollah“ (Az. 4 St 2/25) wird
am 10. März 2026, 10.30 Uhr voraussichtlich ein Urteil verkündet. An den vergangenen Verhandlungstagen haben bereits der Generalbundesanwalt und die Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Die Bundesanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren, die Verteidigung beantragte, den Angeklagten freizusprechen.
Die ursprünglich anberaumten Termine am 25. Februar 2026, 3. März 2026 und 4. März 2026 wurden aufgehoben.
Ansprechpartnerin zu dieser Mitteilung:
Melanie Freiwald
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- Pressesprecherin - Tel.: 05141 206777 |