Strafen für den guten Zweck
Die Strafrichter und Staatsanwälte im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle steigern die Einnahmen gemeinnütziger Organisationen, indem sie ihnen Geldauflagen zuweisen. Bagatellsachen werden häufig gegen Zahlung eines Geldbetrages - im Volksmund auch „Bußgeld“ genannt - eingestellt. Auch als Bewährungsauflage kommt die Geldauflage zum Einsatz, damit beim Verurteilten nicht der Eindruck eines Freispruchs entsteht. Wenn Strafgerichte oder Staatsanwaltschaften eine Geldauflage verhängen, bestimmen sie auch, wer die Geldauflage bekommt.
Insgesamt erhielten gemeinnützige Organisationen aus dem Gerichtsbezirk Celle im Jahr 2011 auf diese Art über 2 Millionen Euro. Aufklärer wie z.B. Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V., Opferschutzeinrichtungen wie die Stiftung Opferhilfe in Niedersachsen oder der Verein Weisser Ring, Einrichtungen für den Kinderschutz wie der Deutsche Kinderschutzbund oder die SOS Kinderdörfer, für die Pflege von kranken Kindern (Kinderhospiz Löwenherz) und regional bekannte Institutionen zur Betreuung von Straffälligen und Jugendlichen in schwierigen sozialen Verhältnissen (Waage Hannover e.V.) haben 2012 jeweils höhere fünfstellige Beträge erhalten.
Aber auch kleinere Einrichtungen erzielen über Geldauflagen einen wesentlichen Teil ihrer Einkünfte. Dies gilt insbesondere für Vereine, die aufgrund ihrer Tätigkeit sonst ein eher geringes Spendenaufkommen haben. Davon betroffen sind beispielsweise Vereine, die sich um Drogenabhängige kümmern oder um die Wiedereingliederung von Straftätern nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe betreuen. Die Arbeit dieser Vereine trägt erheblich zur Verhinderung von Straftaten und zum friedlichen Zusammenleben in unserer Gesellschaft bei.
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