Artikel-Informationen
erstellt am:
09.03.2021
CELLE. In dem vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts geführten Staatsschutzverfahren wegen möglicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Az. 5 StS 2/20) sind
für Montag, den 15. März 2021 der Schlussvortrag der Generalstaatsanwaltschaft und
für Montag, den 29. März 2021 der Schlussvortrag der Verteidigung, das letzte Wort des Angeklagten sowie die Urteilsverkündung vorgesehen.
Die Verhandlung findet im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94 (Eingang Kanzleistraße) statt. Verhandlungsbeginn ist jeweils um 10.30 Uhr.
Wegen des Anklagevorwurfs wird auf die Pressemitteilung vom 30. September 2020 Bezug genommen.
Aufgrund der zur Reduzierung einer Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus einzuhaltenden Mindestabstände steht im Sitzungssaal nur eine beschränkte Anzahl von Sitzplätzen für die allgemeine Öffentlichkeit sowie Presse- und Medienvertreter zur Verfügung.
Zur Vereinfachung der Abläufe werden Presse- und Medienvertreter gebeten, eine beabsichtigte Teilnahme an den Sitzungen per E-Mail an die Adresse
OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
anzukündigen.
Ansprechpartner:
Andreas Keppler
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Telefon: 05141 / 206 777
01525 6798160