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Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der PKK

- Schlussvorträge und Urteilsverkündung


CELLE. In dem vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts geführten Staatsschutzverfahren wegen möglicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (Az. 5 StS 2/20) sind

für Montag, den 15. März 2021 der Schlussvortrag der Generalstaatsanwaltschaft und

für Montag, den 29. März 2021 der Schlussvortrag der Verteidigung, das letzte Wort des Angeklagten sowie die Urteilsverkündung vorgesehen.

Die Verhandlung findet im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94 (Eingang Kanzleistraße) statt. Verhandlungsbeginn ist jeweils um 10.30 Uhr.

Wegen des Anklagevorwurfs wird auf die Pressemitteilung vom 30. September 2020 Bezug genommen.

Aufgrund der zur Reduzierung einer Infektionsgefahr mit dem Corona-Virus einzuhaltenden Mindestabstände steht im Sitzungssaal nur eine beschränkte Anzahl von Sitzplätzen für die allgemeine Öffentlichkeit sowie Presse- und Medienvertreter zur Verfügung.

Zur Vereinfachung der Abläufe werden Presse- und Medienvertreter gebeten, eine beabsichtigte Teilnahme an den Sitzungen per E-Mail an die Adresse

OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

anzukündigen.

Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160


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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.03.2021

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