Artikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2022
CELLE. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat mit Beschluss vom 24. März 2022 die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen einen 46-jährigen gambischen Staatsangehörigen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (5 StS 1/22). Der Angeklagte befindet sich seit dem 16. März 2021 in Untersuchungshaft.
Dem Angeklagten wird in drei Fällen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs, VStGB) in Tateinheit mit Mord vorgeworfen, wobei es in einem Fall bei einem Versuch verblieben sein soll [Der Generalbundesanwalt - Aktuelle Pressemitteilungen - Anklage gegen ein ehemaliges Mitglied der gambischen Streitkräfte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben].
Der Angeklagte soll Mitglied einer ehemaligen Sondereinheit der gambischen Streitkräfte gewesen sein, dem sog. Patrol Team. Diese Einheit, die auch die „Junglers“ genannt wurde, soll illegale Tötungsbefehle des damaligen gambischen Staatspräsidenten Yahya Jammeh ausgeführt haben. Ziel dieser Einsätze sei es gewesen, die gambische Bevölkerung einzuschüchtern und die Opposition zu unterdrücken. Konkret soll der Angeklagte in drei Fällen Mitglieder seiner Einheit als Fahrer zu solchen Liquidierungen gebracht und im Anschluss wieder weggefahren haben:
Ende Dezember 2003 habe ein Rechtsanwalt getötet werden sollen, der eine bei dem Präsidenten in Ungnade gefallene Person verteidigt hatte. Ein Mitglied der Einheit soll mehrere Schüsse auf ihn abgegeben haben. Der Rechtsanwalt überlebte schwer verletzt.
Ein Jahr später soll das „Patrol Team“ einen regierungskritischen gambischen Journalisten in dessen Fahrzeug angehalten und erschossen haben. Gemeinsam mit einem weiteren Fahrzeug des „Patrol Teams“ habe der Angeklagte dabei das Auto des Journalisten „eingekesselt“.
In der Folgezeit, wahrscheinlich im Jahr 2006, sollen Mitglieder der Einheit einen mutmaßlichen Gegner des gambischen Präsidenten erschossen haben. Der Angeklagte soll sowohl die übrigen Mittäter als auch das spätere Opfer zum Tatort gefahren haben.
Diese dem Angeklagten zur Last gelegten Taten sind mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Die Hauptverhandlung beginnt am
Mittwoch, den 25. April. 2022, um 09:00 Uhr
im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94
Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.
Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den 26. April 2022, den 9., 16., 17., 23., 24., 30. und 31. Mai 2022, den 13., 14., 20., 21. und 30. Juni 2022, den 1., 7. und 8. Juli 2022, den 18., 19. und 26. August 2022, den 1., 2. und 26. September 2022, den 6., 7., 13., 14. und 21. Oktober 2022, den 3., 4., 10., 11., 17., 24. und 25. November 2022, den 1., 2., 9., 14. und 15. Dezember 2022 und sodann ab Januar 2023 fortlaufend jeden Donnerstag und Freitag, jeweils ab 9.00 Uhr.
Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem CoViD-19-Virus:
Im Bereich des Sicherheitstraktes, des Sitzungssaals und des Medienarbeitsraums sind durchgängig FFP2-Masken zu tragen.
Einlass in den Sitzungssaal oder den Medienarbeitsraum wird nur mit negativem Corona-Test, alternativ unter Vorlage des Nachweises einer dritten Corona-Impfung, der sogenannten Booster-Impfung, gewährt. Für den Nachweis eines Corona-Tests sind ein tagesaktueller Schnelltest eines zertifizierten Testzentrums oder ein PCR-Test erforderlich.
Akkreditierung von Medienvertretern:
Der Vorsitzende des 5. Strafsenats hat eine Sicherheitsverfügung erlassen und unter IV. angeordnet, dass für Presse- und Medienvertreter ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt wird.
Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen. Diese
beginnt am 6. April 2022 um 10:00 Uhr und
endet am 8. April 2022 um 12:00 Uhr.
Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Mitteilungen über einen verfrühten Eingang erfolgen nicht.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ausschließlich per Mail und ausschließlich über das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach möglich sind. Die maßgebliche Mailadresse lautet:
OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Zur Vereinfachung der Abläufe ist das anliegende Formblatt zu verwenden. Anmeldungen, die nicht per Mail oder an andere Mailadressen der Justiz gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
Für akkreditierte Pressevertreter stehen im Saal insgesamt 9 Sitzplätze zur Verfügung. Weitere Plätze stehen in einem Medienarbeitsraum zur Verfügung, in den bei Bedarf der Ton der Verhandlung übertragen wird.
Zuerst werden die Plätze im Sitzungssaal in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche für jedes Kontingent bzw. Unterkontingent gesondert vergeben. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Jedes Presse- bzw. Medienunternehmen erhält zunächst nur einen Platz, bleiben Plätze frei, können einem Medienunternehmen auch zwei Plätze zugeteilt werden.
Diese Plätze werden auf folgende Kontingente verteilt:
a) Print- und Online-Medien 4 Plätze
b) Deutsches Fernsehen und Rundfunk 3 Plätze
davon: Öffentlich-rechtliches Fernsehen 1 Platz
Privatrechtliches Fernsehen 1 Platz
Rundfunk 1 Platz
c) Deutsche Nachrichten- und Presseagenturen 1 Platz
d) Gambischer Medienvertreter 1 Platz
(Vorrangig Vertreter einer gambischen Rundfunkanstalt; wird kein gambischer Medienvertreter akkreditiert, steht dieser Platz vorranging dem Vertreter einer internationalen Nachrichten- oder Presseagentur zur Verfügung.)
Die vergebenen Sitzplätze müssen am jeweiligen Sitzungstag 15 Minuten vor dem Sitzungsbeginn besetzt sein. Nicht besetzte Plätze werden für diesen Tag dem Verfügungskontingent zugeschlagen.
Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (von je einer öffentlich-rechtlichen Anstalt und einem Privatsender) und ein Fotograf zugelassen. Für den Fall, dass sich mehr als zwei Fernsehteams und ein Fotograf um die Zulassung bewerben sollten, wird eine Poolbildung angeordnet. Die Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft ist mit dem Antrag auf Akkreditierung zu erklären. Einzelheiten ergeben sich aus der Sicherheitsverfügung.
Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter von Justiz und Polizei vor der Veröffentlichung durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.
FAQs zum Akkreditierungsverfahren sind zur Erleichterung hier zusammengestellt.
Ansprechpartner:
Andreas Keppler
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Telefon: 05141 / 206 777
01525 6798160