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Schüler*innen simulieren Jugendgerichtsverhandlung

- KAV veranstaltet in Kooperation mit dem OLG Celle Moot Court zum Jugendstrafrecht -



CELLE. Viele Jugendliche kommen mit dem Gericht erstmals in Berührung, wenn sie z. B. in einem Strafverfahren als Zeugen geladen oder möglicherweise selbst angeklagt werden. Meist sind ihnen dann nicht nur die Verfahrensabläufe, sondern insbesondere die rechtlichen Hintergründe fremd.

Das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium Celle (KAV) hat deshalb in Kooperation mit dem Oberlandesgericht Celle im Rahmen einer Projektwoche unter Leitung von Oberstudienrat Christian Krakau Ende Juni einen sog. Moot Court veranstaltet, um den teilnehmenden Schüler*innen einen ersten Zugang zum Recht - insbesondere dem Jugendstrafrecht - zu vermitteln und die Bedeutung einer unabhängigen Justiz als dritte Gewalt unseres Rechtsstaats zu veranschaulichen. Dafür bietet sich ein Moot Court deshalb besonders an, weil es sich dabei um eine simulierte Gerichtsverhandlung handelt, in der die Schüler*innen die Rollen der Verfahrensbeteiligten darstellen.

An den ersten beiden Tagen der sich über vier Schultage erstreckenden Projektwoche erarbeiteten die teilnehmenden Schüler*innen der 10. und 11. Klasse zunächst zusammen mit Richter am Oberlandesgericht Dr. Rainer Derks die Grundlagen des Jugendstrafrechts und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte, bevor sie am dritten Tag den Sachverhalt für die simulierte Gerichtsverhandlung aufbereiteten, die am vierten Tag in einem Gerichtssaal des Amtsgerichts Celle stattfand.

Der zu verhandelnde Sachverhalt war vor dem Jugendschöffengericht angesiedelt, dem neben einer/einem Berufsrichter/in eine Jugendschöffin und ein Jugendschöffe angehören, die von den Schüler*innen dargestellt wurden. Außerdem waren die Rollen der Staatsanwältin/des Staatsanwalts, der Verteidigerin/des Verteidigers, der/des Angeklagten, der Vertretung der Jugendgerichtshilfe und verschiedener Zeug*innen von den Schüler*innen zu besetzen.

Für die teilnehmenden Schüler*innen bestand die besondere Herausforderung darin, den Sachverhalt in der Verhandlung in allen Einzelheiten vollständig aufzunehmen und entsprechend der jeweils von ihnen übernommenen Rolle zu agieren. Ob der Angeklagte die angeklagte Tat tatsächlich begangen hatte, musste das Gericht im Rahmen einer Beweisaufnahme durch die Vernehmung von Zeugen aufklären. Die Strategie der Verteidiger des Angeklagten zielte auf einen Freispruch ab, während die Staatsanwaltschaft nach Durchführung der Beweisaufnahme für eine Verurteilung plädierte. Nach eingehender Beratung waren die Richter*innen davon überzeugt, dass der Angeklagte die Tat begangen hatte, weshalb er entsprechend verurteilt wurde.

Ob die Entscheidung in der Realität einer Überprüfung durch Rechtsmittel standhalten könnte, war für das Gelingen des Projekts ohne Bedeutung. Ein großer Erfolg war das Projekt deshalb, weil die teilnehmenden Schüler*innen sich mit großem Engagement eingebracht und eine lebhafte Hauptverhandlung dargestellt haben, in der sie erlebt haben, wie unabhängige Richter*innen in einem funktionierenden Rechtsstaat auf der Grundlage des Rechts verhandeln und urteilen. Eine Fortsetzung der Veranstaltung wird angestrebt.



Ansprechpartner:

Dr. Rainer Derks

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 206 777

01525 6798160


 

v. l. Benedikt Fritz, Johannes Seiker, Philipp Landgraff, Florian Koch, Rima Sargsyan, Luna Kling, Laura Diegler, Tim Tünge, Carmen Anhuber, im Vordergrund Mariele Dosdolt

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2019

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