1264~~undefined
Niedersachsen klar Logo

Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Klinikgrundstück in Gifhorn

Terminsaufhebung




Celle. In dem Verfahren 16 U 45/17 hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle den für den 28. September 2017 anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben. Das Verfahren ist unterbrochen.


Über das Vermögen der Beklagten ist seitens des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg ein Verfügungsverbot verhängt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt worden. In solchen Fällen ist ein Zivilrechtsstreit gem. § 240 Satz 2 ZPO unterbrochen.


Worum geht es in dem Zivilprozess:

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bewilligung der Löschung einer Grundstücksvormerkung.


Die Klägerin ist Eigentümerin eines mit Klinikgebäuden bebauten Grundstücks in Gifhorn. Sie verkaufte dieses Grundstück an die Beklagte, die den Kaufpreis anteilig zahlte. Die Zahlung der zweiten Rate des Kaufpreises blieb aus. Die Klägerin erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Beklagte meint, der Rücktritt sei nicht wirksam erklärt, weil die Parteien nach dem Rücktritt über den Abschluss eines neuen Kaufvertrages bzw. die Ergänzung des alten Kaufvertrages verhandelt haben. Das Landgericht hat die Beklagte im Wesentlichen antragsgemäß zur Bewilligung der Löschung der Vormerkung im Grundbuch Zug um Zug gegen anteilige Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt.



§ 240 ZPO lautet:

Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei wird das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird. Entsprechendes gilt, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht.




Tragen Sie sich in unsere Abonnentenliste ein, wenn Sie diesen Newsletter künftig per E-Mail erhalten möchten.


* Pflichtfeld
Presse

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.08.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln