Artikel-Informationen
erstellt am:
20.12.2021
CELLE. Mit Urteil vom 17. November 2021 hatte der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle entschieden, dass für Bausparverträge in der Ansparphase kein Kontoführungsentgelt verlangt werden darf (Az.: 3 U 39/21: https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/keine-kontofuhrungsentgelte-fur-bausparvertrage-206030.html)
Gegen dieses Urteil wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren wird beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XI ZR 551/21 geführt.
Die vollständige Entscheidung des Oberlandesgerichts ist in anonymisierter Form in Kürze in der Niedersächsischen Rechtsprechungsdatenbank abrufbar (http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml).
Ansprechpartner:
Andreas Keppler
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Telefon: 05141 / 206 777
01525 6798160