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Revision gegen Urteil des OLG Celle betreffend Kontoführungsgebühren bei Bausparverträgen eingelegt

CELLE. Mit Urteil vom 17. November 2021 hatte der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle entschieden, dass für Bausparverträge in der Ansparphase kein Kontoführungsentgelt verlangt werden darf (Az.: 3 U 39/21: https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/keine-kontofuhrungsentgelte-fur-bausparvertrage-206030.html)

Gegen dieses Urteil wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren wird beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XI ZR 551/21 geführt.

Die vollständige Entscheidung des Oberlandesgerichts ist in anonymisierter Form in Kürze in der Niedersächsischen Rechtsprechungsdatenbank abrufbar (http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml).



Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160


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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.12.2021

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