Artikel-Informationen
erstellt am:
22.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
18.02.2025
Am Oberlandesgericht Celle hat der Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ begonnen. Angeklagt ist eine 39-Jährige aus dem Landkreis Hildesheim unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ihr wird vorgeworfen, sich im Jahr 2022 an Plänen zum Sturz der Bundesregierung beteiligt zu haben. Weil der Angeklagten ein neuer Pflichtverteidiger beigeordnet wurde, wird der Prozess zunächst für drei Wochen unterbrochen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirft der Angeklagten vor, an zwei Treffen der Gruppe in Verden und im thüringischen Schlotheim teilgenommen zu haben. Sie soll aktives Mitglied der Gruppe gewesen sein und sich zu den Themen Technik und Nahkampfausbildung in die Planungen eingebracht haben.
Angeklagte soll sich an „Kaiserreichsgruppe“ beteiligt haben
Die „Kaiserreichsgruppe“ soll das Ziel verfolgt haben, eine neue Regierungsform nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs zu errichten. Dafür soll sie geplant haben, die Bundesregierung gewaltsam zu stürzen. Als Teil des Planes soll die Gruppe einen landesweiten Stromausfall und eine Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorbereitet haben.
Der Vorwurf gegen die Angeklagte lautet auf mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§§ 83 Abs. 1, § 129 Abs. 2, § 129 a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 StGB). Außerdem wird ihr der Besitz eines Schlagringes vorgeworfen. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 4 St 2/24.
Hintergrund: Mehrere Verfahren deutschlandweit
Der Prozess ist eines von mehreren Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der so genannten „Kaiserreichsgruppe“. Weitere Prozesse haben vor den Oberlandesgerichten in Koblenz (unter der Bezeichnung „Vereinte Patrioten“), Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München begonnen und sind teilweise bereits abgeschlossen. Die Celler Richter können die Ergebnisse der anderen Verfahren nicht übernehmen, sondern müssen sich ein eigenes Urteil bilden.
Verhandlungstermine
Am ersten Verhandlungstag, 22. Januar 2025, wurde der Angeklagten ein neuer Pflichtverteidiger beigeordnet. Um ihm genügend Zeit zur Einarbeitung zu geben, wurde die Hauptverhandlung für drei Wochen unterbrochen. Außerdem wurden mit ihm neue Termine abgestimmt.
Das Verfahren wird am
Mittwoch, 12. Februar 2025, 9.30 Uhr
im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße fortgesetzt.
Weitere Termine sind nach derzeitigem Stand:
Donnerstag, 13. Februar 2025, 9.30 Uhr (aufgehoben)
Mittwoch, 19. Februar, 10.30 Uhr
Mittwoch, 26. Februar 2025, 9.30 Uhr
Freitag, 28. Februar 2025, 9.30 Uhr
Donnerstag, 6. März 2025, 9.30 Uhr
Freitag, 7. März 2025, 9.30 Uhr
Mittwoch, 12. März 2025, 9.30 Uhr
Freitag, 14. März 2025, 9.30 Uhr
Donnerstag, 20. März 2025, 9.30 Uhr
Freitag, 21. März 2025, 9.30 Uhr
Mittwoch, 26. März 2025, 9.30 Uhr
Donnerstag, 27. März 2025, 9.30 Uhr
Mittwoch, 2. April 2025, 9.30 Uhr
Donnerstag, 3. April 2025, 9.30 Uhr
Teilnahme von Medienvertretern
Aufgrund einer Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden ist eine Anmeldefrist zu beachten: Wenn Sie als Medienvertreterin oder -vertreter Film- und Fotoaufnahmen machen möchten, melden Sie sich bitte spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag per E-Mail an OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de bei unserem Presseteam.
Ansprechpartner zu dieser Mitteilung: André Wilkening
Ihr Presseteam
André Wilkening - Pressesprecher - Tel.: 05141 206777 |
Alina Stillahn - stellvertretende Pressesprecherin - Tel.: 05141 206165 |
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erstellt am:
22.01.2025
zuletzt aktualisiert am:
18.02.2025