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Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte setzen sich für die Stärkung des Rechtsstaats ein und formulieren Thesen zur Zukunft des Zivilprozesses

- 76. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs in München am 8. Mai 2024 beendet -


MÜNCHEN/CELLE. Am 8. Mai ist die 76. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der höchsten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in München zu Ende gegangen.

Die Jahrestagung dient der Diskussion aktueller rechtspolitischer Fragen und Themen der Gerichtspraxis. Sie ist sogar etwas älter als das Grundgesetz und konnte dieses Jahr bereits zum 76. Mal durchgeführt werden.

Bei der dreitägigen Konferenz wurde ein ganzer Strauß an Themen diskutiert – vom großen Überbau der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie über die eher für Feinschmecker des Zivilprozessrechts relevante Frage der prozessualen Handhabung eines Antrags auf Aufhebung eines Schiedsspruchs bei einem nachfolgenden Antrag auf Vollstreckbarerklärung bis hin zum KI-Einsatz in der Justiz.

Die Ergebnisse der Tagung wurden bei einer abschließenden Pressekonferenz vorgestellt.

Einleitend hielt der Präsident des Oberlandesgerichts München Dr. Heßler fest, dass der Rechtsstaat und die Demokratie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der Verteidigung bedürfen. Die Tagung verurteilt jeden Angriff auf die Grundfesten der demokratischen Grundrechte auf das Schärfste. Die Präsidentinnen und Präsidenten präsentierten einen ganzen Strauß an Maßnahmen zur Stärkung des Rechtsstaats. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern und die Arbeit mit jungen Menschen bilden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung führten im Rahmen des Programms auch ein Gespräch mit der Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde Dr. Charlotte Knobloch, die ihrerseits die Bedeutung der Arbeit mit Jugendlichen betonte.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tagung bildete das Thema „Der Zivilprozess der Zukunft“. Im Rahmen der Pressekonferenz stellten die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg, der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf Dr. Werner Richter und die Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle Stefanie Otte die Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft vor, die sich mit Fragen des Zugangs zum Recht, der Qualität und Effizienz der Rechtsprechung und den Besonderheiten der wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten befassen.

Wir brauchen eine bürgerfreundliche und offene Justiz im digitalen Zeitalter“, sagte Stefanie Otte. „Deshalb freue ich mich sehr, dass wir uns gemeinsam für ein bundeseinheitliches Justizportal einsetzen. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern damit künftig eine zentrale Plattform für die verschiedenen Dienstleistungen der Justiz bieten und ihnen den Zugang zu den Gerichten erleichtern.

Dr. Heßler betonte abschließend die hervorragende Atmosphäre der Tagung und lobte die Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft.


  Bildrechte: OLG München

Die Inhalte und Beschlüsse der bisherigen Jahreskonferenzen sind in einer zentralen und frei zugänglichen Sammlung übersichtlich zusammengestellt. Das Archiv beinhaltet Materialien zu den Jahrestagungen ab 2017 und ist über die Internetseite des Oberlandesgerichts Celle (unter „Rechtsprechung“) sowie hier abrufbar. Die Themen und Beschlüsse der 76. Jahrestagung sowie zukünftiger Jahrestagungen werden dort ebenfalls veröffentlicht werden.



Ansprechpartner:

Thomas Lasch

Richter am Oberlandesgericht

Stellvertretender Pressesprecher

Telefon: 05141 206-777

0152 56798160



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Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft

  Muenchener_Thesen_Kurzfassung

  Muenchener_Thesen_Langfassung

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2024
zuletzt aktualisiert am:
14.05.2024

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