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OLG Celle verhandelt über Zuschüsse für den Betrieb der S-Bahn Hannover

Termin zur Berufungsverhandlung findet am 18. Februar 2025 statt


Das Oberlandesgericht Celle verhandelt am 18. Februar 2025 darüber, wie die Zuschüsse für den Betrieb der S-Bahn Hannover zu berechnen sind. Die S-Bahn-Betreiberin erhält jährlich Zuschüsse von den Trägern des öffentlichen Personennaheverkehrs, zu denen unter anderem die Region Hannover gehört. In einem Vertrag von 2018 haben sie vereinbart, dass die Zuschüsse jedes Jahr an gestiegene Personalkosten angepasst werden. Der Vertrag sieht vor, dass sich diese Anpassung nach einem bestimmten Index des Statistischen Bundesamtes richtet.

Streit über maßgeblichen Kostenindex

Die S-Bahn-Betreiberin hält den Index des Statistischen Bundesamtes für überholt und verlangt eine Berechnung nach einem spezielleren Personalkostenindex, der von Verbänden der Eisenbahnverkehrsunternehmen und der öffentlichen Aufgabenträger gemeinsam entwickelt wurde. Die Aufgabenträger lehnen eine Anwendung dieses neuen Index auf den bestehenden Vertrag für die S-Bahn Hannover ab. Das Landgericht Hannover ist ihrer Rechtsauffassung gefolgt und hat die Klage im März 2024 abgewiesen.

Entscheidung frühestens im März

Das Oberlandesgericht verhandelt nun über die Berufung der S-Bahn-Betreiberin. Wenn die Parteien keine gütliche Einigung erzielen, ist eine Entscheidung frühestens im März 2025 zu erwarten. Es würde dann ein gesonderter Termin bestimmt werden, in dem der Senat das Urteil öffentlich verkündet und begründet.

Teilnahme von Medienvertretern

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 13 U 26/24.

Die Berufungsverhandlung findet statt am Dienstag, 18. Februar 2025 um 09:15 Uhr in Saal H 53. In der Verhandlung ist nicht mit einem Urteil zu rechnen.

Ein Termin zur öffentlichen Urteilsverkündung wird von uns in einer gesonderten Pressemitteilung bekanntgegeben.

Wenn Sie als Medienvertreterin oder -vertreter Film- oder Fotoaufnahmen machen möchten, melden Sie sich bitte vor dem Sitzungstag per E-Mail an OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de bei unserem Presseteam.


Ansprechpartner zu dieser Mitteilung: André Wilkening

Ihr Presseteam

André Wilkening

- Pressesprecher -

Tel.: 05141 206777

Alina Stillahn

- stellvertretende Pressesprecherin -

Tel.: 05141 206165



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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.02.2025
zuletzt aktualisiert am:
12.02.2025

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