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Oberlandesgericht Celle verhandelt weiter über Äußerungen eines ehemaligen Parteimitglieds der „AfD“ zu einer angeblichen „Kriegskasse“

Am 26. Februar 2025 verhandelt der 5. Zivilsenat im Berufungsverfahren. Der Beklagte hatte zuvor Einspruch gegen ein Versäumnisurteil eingelegt.


Der 5. Zivilsenat verhandelt am 26. Februar 2025 weiter eine Klage wegen der Äußerungen eines ehemaligen Mitglieds der Partei „Alternative für Deutschland“ zu einer angeblichen „Kriegskasse“.

Bisheriger Verfahrensverlauf

Das Landgericht Verden hatte die Klage auf Unterlassen einer solchen Behauptung im März dieses Jahres abgewiesen. Das ehemalige Parteimitglied behauptete nach dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt gegenüber mehreren Medien, dass ein Funktionär der Landespartei Geld für aussichtsreiche Listenplätze in bar oder per Einzahlung auf ein von ihm als „Kriegskasse“ verwaltetes Konto verlangt habe. Die Kammer stellte in ihrem Urteil fest, dass die Behauptung nach dem Ergebnis der von ihr durchgeführten Beweisaufnahme wahr sei.

Dagegen legte der Kläger Berufung beim Oberlandesgericht Celle ein. Nachdem der Beklagte und seine Prozessbevollmächtigte nicht beim Termin erschienen, verkündete der 5. Senat am 4. November 2024 ein Versäumnisurteil. Der Beklagte hatte es demnach zu unterlassen wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, dass der Kläger vom Beklagten für einen aussichtsreichen Listenplatz auf der Kandidatenliste der „AfD“ Niedersachsen den Betrag von 4000 Euro in Bar oder per Einzahlung auf ein vom Kläger als "Kriegskasse" verwaltetes Konto verlangt habe.

Verhandlung am Oberlandesgericht Celle

Gegen das Versäumnisurteil hat der Beklagte Einspruch eingelegt mit der Folge, dass das Verfahren in derselben Instanz fortzusetzen ist. Der 5. Zivilsenat hat deswegen Termin zur mündlichen Verhandlung und Fortsetzung der Beweisaufnahme für

Mittwoch, 26. Februar 2025, 9.30 Uhr, Saal 53

anberaumt.

Wenn Sie als Pressevertreter/-in am Verfahren teilnehmen möchten, wären wir um eine vorige Anmeldung per E-Mail an OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de dankbar.


Ihr Presseteam

Dr. Antoius Hüntemann

- Pressesprecher -

Tel.: 05141 206777

Alina Stillahn

- stellvertretende Pressesprecherin -

Tel.: 05141 206165





Artikel-Informationen

erstellt am:
27.11.2024

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