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Ankündigung eines Gerichtstermins des Oberlandesgerichts Celle

Ankündigung eines Gerichtstermins des Oberlandesgerichts Celle

Das Oberlandesgericht Celle informiert darüber, dass in dem Rechtsstreit Heinrich Bauer Verlag KG gegen Bettina Wulff Termin auf den 28. April 2015, 10:00 Uhr, Saal 153 anberaumt wurde.

Verhandelt wird eine Berufung des Heinrich Bauer Verlags gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover.

Bei diesem Rechtsstreit verlangt Frau Bettina Wulff als Klägerin vom Heinrich Bauer Verlag als Beklagten, es zu unterlassen, sie in presserechtlichen Abmahnfällen direkt anzuschreiben, obwohl sie ausdrücklich geäußert hat, dass der Schriftverkehr über ihre Rechtsanwälte abgewickelt werden solle. Anlass für den Kontakt war die Berichterstattung über die Klägerin in der Ausgabe Nr. 31 vom 24. Juli 2013 der Zeitschrift „CLOSER“.

Das Landgericht Hannover hat der Klage stattgegeben und den Heinrich Bauer Verlag zur Unterlassung verurteilt. Das Landgericht sieht in dem Verhalten des Heinrich Bauer Verlags einen Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Frau Wulff. Jeder Inhaber eines Briefkastens könne ausdrücklich darauf hinweisen, dass er persönlich in bestimmten Angelegenheiten nicht behelligt werden wolle. Dies sei nicht nur durch Anbringen von Aufkleber an dem Briefkasten, sondern auch dadurch möglich, dass darauf hingewiesen werde, die Korrespondenz allein über den eingeschalteten Rechtsanwalt führen zu wollen. Ein schutzwürdiges Interesse des Heinrich Bauer Verlags sei nicht ersichtlich. Die presserechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Frau Wulff stehen, könnten auch mit ihren Rechtsanwälten erörtert werden.

Gegen diese Rechtsauffassung wendet sich der Bauer Verlag mit seiner Berufung.

Der Pressesprecher des Oberlandesgerichts, Herr Dr. Wettich, erläutert: „Ein persönliches Erscheinen von Frau Wulff oder von Gesellschaftern oder Geschäftsführern des Bauer Verlags wurde nicht angeordnet. Ich rechne deshalb damit, dass der Presse-Senat des Oberlandesgerichts allen mit den prozessbevollmächtigten Rechtsanwälten über den Sachverhalt und die Rechtsfragen verhandeln wird.“


Presse

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
RiOLG Rouven Dr. Seeberg, Pressesprecher

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