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Neues Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Bestechung eines Mandatsträgers

- Verfahrensbeginn und Hinweise für Pressevertreter -


CELLE. Am 16. Januar 2023 beginnt vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle ein neues Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Bestechung eines Mandatsträgers (§ 108e Abs. 2, 3 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs), Az.: 4 StS 1/22.

Konkret wird dem heute 70jährigen Angeklagten vorgeworfen, am 29. Februar 2020 einem Mitglied des Gemeinderats und des Ausschusses für Baudienste der niedersächsischen Gemeinde Lilienthal (bei Bremen) eine Zahlung von 10.000 € als Gegenleistung dafür angeboten zu haben, dass dieser in den Gremien der Gemeinde für ein Bauprojekt und den hierfür aufzustellenden Bebauungsplan stimmen oder der Abstimmung fernbleiben werde. Der Ehefrau des Angeklagten habe ein Grundstück in dem betreffenden Gebiet gehört. Das Bauprojekt sei politisch umstritten gewesen. Es habe gedroht, an einer fehlenden Mehrheit im Gemeinderat oder den beteiligten Ausschüssen zu scheitern. Das Ratsmitglied habe das Angebot des Angeklagten abgelehnt. Das Bauprojekt wurde in der Folgezeit gestoppt.

Der Angeklagte bestreitet die Anschuldigung. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob der erhobene Vorwurf zutrifft. Für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Hauptverhandlung beginnt am

Montag, den 16. Januar 2023, 09:30 Uhr.

im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94

Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.


Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den 31.01.2023, 01.02.2023, 08.02.2023, 14.02.2023 und 21.02.2023 jeweils 09:30 Uhr.

Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem CoViD-19-Virus

Im Bereich des Sicherheitstraktes und des Sitzungssaals sind durchgängig FFP2-Masken zu tragen.

Teilnahme von Medienvertretern

Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat eine Sicherheitsverfügung erlassen. Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt.

Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal wird um eine Anmeldung spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag schriftlich oder per E-Mail (OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de) beim Pressesprecher dieses Gerichts und Legitimation mit Kopien von Presseausweis und amtlichem Lichtbildausweis der zum Aufnahmeteam gehörenden Personen gebeten. Pro Aufnahmeteam werden maximal zwei Personen zugelassen. Ohne fristgemäße Anmeldung muss mit Zurückweisung der Aufnahmeteams/-personen gerechnet werden, insbesondere wenn sonst der ordnungsgemäße Ablauf der Sitzung oder die Einhaltung des Zeitplans nicht gewährleistet werden können.

Grundsätzlich dürfen Fernsehteams und Fotografen im Sitzungssaal an allen Verhandlungstagen ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung bis 30 Sekunden nach Einzug des Senats bzw. der Aufforderung zum Einstellen der Aufnahmetätigkeit filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren, sofern nicht die Öffentlichkeit mit Senatsbeschluss ausgeschlossen wird.

Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter/innen von Justiz und Polizei mit Ausnahme der erkennenden Richter/innen vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.

Einzelheiten ergeben sich aus der Sicherheitsverfügung.


Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160

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Artikel-Informationen

erstellt am:
19.12.2022

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