Artikel-Informationen
erstellt am:
31.03.2023
CELLE. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat mit Beschluss vom 11. Januar 2023 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Celle gegen den 38-jährigen Salem A. aus dem Raum Hannover zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (4 StS 3/22).
Die Generalstaatsanwaltschaft legt dem Angeklagten die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Strafgesetzbuchs, StGB) in Tateinheit mit einem Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften zur Durchsetzung beschlossener wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen gegen den „IS" verhängtes Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG) zur Last.
Konkret soll der Angeklagte einen Geldbetrag in Höhe von 4.000 € an ein deutschsprachiges Mitglied des „Islamischen Staates“ in Syrien transferiert haben. Diesen Geldbetrag habe eine andere Person zuvor zur Unterstützung des IS gesammelt. Er habe der Finanzierung der Aktivitäten des „IS" in Syrien gedient.
Für die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, für einen dem Anklagevorwurf entsprechenden Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Die Hauptverhandlung beginnt am
Dienstag, den 18. April 2023 um 9:00 Uhr
im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.
Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den
19. April 2023, 9. Mai 2023, 10. Mai 2023, 16. Mai 2023 und 23. Mai 2023, jeweils um 9:00 Uhr.
Teilnahme von Medienvertretern
Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat eine Sicherheitsverfügung erlassen. Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt.
Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal wird um eine Anmeldung spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag schriftlich oder per E-Mail (OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de) beim Pressesprecher dieses Gerichts und Legitimation mit Kopien von Presseausweis und amtlichem Lichtbildausweis der zum Aufnahmeteam gehörenden Personen gebeten. Pro Aufnahmeteam werden maximal zwei Personen zugelassen. Ohne fristgemäße Anmeldung muss mit Zurückweisung der Aufnahmeteams/-personen gerechnet werden, insbesondere wenn sonst der ordnungsgemäße Ablauf der Sitzung oder die Einhaltung des Zeitplans nicht gewährleistet werden können.
Unter diesen Voraussetzungen dürfen Fernsehteams und Fotografen im Sitzungssaal grundsätzlich an allen Verhandlungstagen ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung bis 30 Sekunden nach Einzug des Senats bzw. der Aufforderung zum Einstellen der Aufnahmetätigkeit filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren, sofern nicht die Öffentlichkeit mit Senatsbeschluss ausgeschlossen wird.
Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter/innen von Justiz und Polizei mit Ausnahme der erkennenden Richter/innen vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.
Einzelheiten ergeben sich aus der Sicherheitsverfügung.
Ansprechpartner:
Andreas Keppler
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Telefon: 05141 / 206 777
01525 6798160