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Neues Staatsschutzverfahren wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS)

- Verhandlungsbeginn im August 2022 –


CELLE. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle hat in dem Staatsschutzverfahren gegen Mehmet A. Termine zur Hauptverhandlung beginnend ab dem 15. August 2022 anberaumt (Az. 5 StS 3/21).

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle legt dem heute 27jährigen Angeklagten aus dem Raum Hildesheim u.a. die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Last (https://generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/weitere-anklage-gegen-ein-mutmassliches-mitglied-der-auslandischen-terroristischen-vereinigung-islamischer-staat-is-201655.html).

Der Angeklagte soll regelmäßig die Moschee des am 7. März 2017 verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e.V." (DIK Hildesheim) aufgesucht und dort an Ramadan-Seminaren des Predigers Ahmad ABDULAZIZ A. (alias „Abu Walaa") teilgenommen und sich so radikalisiert haben. Im August 2015 soll er im Alter von 20 Jahren nach Syrien ausgereist sein und sich dort bis mindestens Januar 2016 der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat" (IS) als Mitglied angeschlossen haben. In einem militärischen Trainingslager des „IS" habe er den Umgang mit Waffen, Sprengstoffen und Kampftechniken erlernt und danach einer Eliteeinheit des „IS" angehört, um am bewaffneten Jihad gegen die Feinde des „IS" vor allem durch Anschläge oder (Selbstmord-) Attentate inner- und außerhalb Syriens teilzunehmen. Im Juni 2016 kehrte er nach Deutschland zurück.

Diese Anklage hat der Senat im Februar 2022 mit der Maßgabe zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, dass der Angeklagte der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 des Strafgesetzbuchs, StGB) in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB) hinreichend verdächtig ist.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.


Die Hauptverhandlung beginnt am

Montag, den 15. August 2022 um 9.00 Uhr

im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94, Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.


Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den 22., 25. und 29. August, den 2. und 26. September, den 10. und 17. Oktober, den 7. und 28. November sowie vorsorglich jeden weiteren übernächsten Montag, beginnend mit dem 12. Dezember 2022 (soweit dies keine Feiertage sind, in diesen Fällen ausnahmsweise der darauffolgende Dienstag), jeweils beginnend um 9.00 Uhr.


Ein Akkreditierungsverfahren wird nicht durchgeführt.





Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160

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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2022

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