Artikel-Informationen
erstellt am:
23.02.2022
CELLE. Am 4. März 2022 beginnt vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle ein neues Staatsschutzverfahren wegen der Vorwürfe des Werbens um Unterstützer und Mitglieder für eine ausländische terroristische Vereinigung (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB), der Gewaltdarstellung (§ 131 Abs. 1 Nr. 1b StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 2 Nr. 1a und Nr. 1c i.V.m. Abs. 1 StGB), Az.: 4 StS 2/21.
Konkret wird dem heute 21jährigen Angeklagten unter anderem vorgeworfen, Videos mit Propaganda für die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ und Hinrichtungsszenen sowie Texte mit Aufrufen zum Dschihad und der Verherrlichung des Märtyrertods in Chatgruppen geteilt zu haben, denen auch Minderjährige angehörten.
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Die Hauptverhandlung beginnt am
Freitag, den 4. März 2022, um 09:30 Uhr
im Oberlandesgericht Celle, Saal H 94
Schloßplatz 2 - Eingang Kanzleistraße.
Fortsetzungstermine sind gegenwärtig anberaumt für den 11., 14., 18., 21. 25. 28. März 2022 sowie den 1. April 2022, jeweils ab 9.30 Uhr.
Da der Angeklagte die Taten teilweise noch als Jugendlicher und teilweise als Heranwachsender begangen haben soll, wird der Senat zunächst darüber entscheiden, ob die Hauptverhandlung öffentlich stattfindet. Der Ausschluss der Öffentlichkeit steht im Ermessen des Senats.
Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem CoViD-19-Virus
Im Bereich des Sicherheitstraktes und des Sitzungssaals sind durchgängig FFP2-Masken zu tragen.
Einlass in den Sitzungssaal oder den Medienarbeitsraum wird nur unter Vorlage eines tagesaktuellen (höchstens 24 Stunden alten) Nachweises über einen negativen Antigen-Test oder einen höchstens 48 Stunden alten negativen PCR-Test gewährt, wenn nicht eine dritte Corona-Impfung (Booster-Impfung) nachgewiesen wird.
Teilnahme von Medienvertretern
Der Vorsitzende des 4. Strafsenats hat eine Sicherheitsverfügung erlassen. Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt.
Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden maximal zwei Fernsehteams sowie zwei Fotografen zugelassen. Diese haben sich spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich oder per E-Mail (OLGCE-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de) beim Pressesprecher dieses Gerichts anzumelden und sich mit einer Kopie von Presseausweis und amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren. Sollten wider Erwarten mehr als jeweils zwei Anmeldungen eingehen, entscheidet das Los, welche Fernsehteams und Fotografen zugelassen werden. Zugelassene Fernsehteams und Fotografen dürfen im Sitzungssaal an allen Verhandlungstagen ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung bis 30 Sekunden nach Einzug des Senats bzw. der Aufforderung zum Einstellen der Aufnahmetätigkeit filmen und Tonaufnahmen machen bzw. fotografieren, sofern nicht die Öffentlichkeit mit Senatsbeschluss ausgeschlossen wird.
Bei den Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die Gesichter des Angeklagten ebenso wie die der eingesetzten Mitarbeiter von Justiz und Polizei vor der Veröffentlichung und vor einer Weitergabe der Aufzeichnungen an Fernsehveranstalter oder andere Medien durch ein technisches Verfahren anonymisiert werden („verpixelt“) und nur eine Verwendung in anonymisierter Form möglich ist.
Einzelheiten ergeben sich aus der Sicherheitsverfügung.
Ansprechpartner:
Andreas Keppler
Richter am Oberlandesgericht
Pressesprecher
Telefon: 05141 / 206 777
01525 6798160