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Justiz im Nationalsozialismus als warnendes Beispiel

- Fortbildungen des Oberlandesgerichts Celle und der Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten -


CELLE. „Recht ist, was dem Staate nützt?“ – unter diesem provokativen Titel veranstaltet das Oberlandesgericht Celle gemeinsam mit der Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten Fortbildungen für seine Richterinnen, Richter und weitere Mitarbeitenden. Anknüpfend an die Rolle von Richtern im Nationalsozialismus schlagen sie den Bogen zur Bedeutung der Menschenrechte und der Justiz heute. Sie vermitteln historisch-politische Hintergründe als Voraussetzung demokratischen und rechtsstaatlichen Handelns.

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Stefanie Otte unterstrich den Wert dieser Fortbildungen: „Die im Grundgesetz garantierte richterliche Unabhängigkeit ist für den Rechtsstaat schlechthin konstitutiv. Richterinnen und Richter sind nur Recht und Gesetz unterworfen; die Exekutive darf keinen Einfluss auf sie ausüben. Diese Unabhängigkeit ist heute eine Selbstverständlichkeit. Sie setzt aber voraus, dass Richterinnen und Richter sie verantwortungsbewusst leben und ihr Handeln immer wieder selbstkritisch hinterfragen. Unsere Fortbildung sensibilisiert hierfür anhand des mahnenden Beispiels des Nationalsozialismus. Was in einem solchen System vom Rechtsstaat übrigbleibt, hat uns die Geschichte des Nazi-Regimes auf schreckliche Art und Weise gezeigt.“.

Die Fortbildung wurde erstmalig am 8. November 2022 im Oberlandesgericht Celle veranstaltet und wird noch in diesem Monat wiederholt. Vorbereitend fand hier bereits Anfang des Monats auf Einladung des Oberlandesgerichts eine Tagung der Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten statt.


Ansprechpartner:

Andreas Keppler

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher

Telefon: 05141 / 206 777

01525 6798160




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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.11.2022

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